Bis zu vier Wochen im Jahr übernimmt die Pflegeversicherung anteilig Pflegekosten „außer Haus“ mit bis zu 1.432 ,- Euro (§ 39 SGB XI). Diese so genannte Kurzzeit- oder Verhinderungspflege kann auch weit weg von zu Hause in Anspruch genommen werden – als Urlaubspflege. Vorausgesetzt, der Pflegebedürftige wurde vorher mindestens 12 Monate zu Hause gepflegt bzw. hat seit 12 Monaten eine Pflegestufe und ist in keiner Einrichtung untergebracht. Natürlich können auch Privatzahler jederzeit und so lange wie gewünscht bei uns Urlaub machen.
Aktuelle Tagessätze
Pflegestufe | pflegebedingter Aufwand | Investitionskosten | Unterkunft & Verpflegung | Tagespreis gesamt |
1 | 44,87 € | 24,39 € | 25,36 € | 94,62 € |
2 | 56, 86 € | 24,39 € | 25,36 € | 106,61 € |
3 | 68,85 € | 24,39 € | 25,36 € | 118,60 € |
3H | 77,29 € | 24,39 € | 25,36 € | 127,04 € |
Sind die Voraussetzungen für §39 SGB XI erfüllt und wurde die Urlaubspflege nicht bereits in einer anderen Einrichtung genutzt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den pflegebedingten Aufwand. Für eine individuelle Beratung zur Finanzierung der Urlauspflege wenden Sie sich bitte an unsere Einrichtungsleiterin Silke Renning.
Preise für Begleitpersonen
59,- € pro Übernachtung
23,- € pro Tag für Vollverpflegung
Die Vollverpflegung teilt sich wie folgt auf und ist auch einzeln buchbar:
6,50 für Frühstück und Abendbrot
7,- € für Mittagessen
3,- für Kaffee, Kuchen, Getränke und Obst
Wohnen zwei Begleitpersonen im gleichen Appartement, reduziert sich der Übernachtungspreis pro Person auf 34,- € pro Nacht.

