Die meisten Menschen wollen in den eigenen vier Wänden gepflegt werden. Zuhause, da wo alles vertraut ist, mit dem Sofa, den Nachbarn und dem Balkon, wo die Geranien blühen. Die häusliche Pflege der AWO hilft Menschen dabei, selbstständig zu Hause zu leben. Wenn nach einem Beinbruch der Weg zum Supermarkt unmöglich wird, wenn das Essen schwer fällt nach dem Schlaganfall.
Zuverlässig und qualifiziert versorgt
Unsere MitarbeiterInnen erstellen einen individuellen Pflegeplan, der von Grundpflege über Hilfe im Haushalt bis zur häuslichen Krankenpflege reichen kann. Dank der häuslichen Krankenpflege kann ein Aufenthalt im Krankenhaus verkürzt und sogar vermieden werden. Unabhängig vom Krankheitsbild führen wir ergänzend Leistungen der Behandlungspflege durch: Wir geben Injektionen, versorgen Wunden oder geben die Medikamente. Die häusliche Krankenpflege erfolgt nach einem Therapieplan in enger Zusammenarbeit zwischen den behandelnden Ärzten und uns. Regelmäßige Schulungen gewährleisten die kontinuierliche Weiterbildung unserer Mitarbeiter. Für die psychiatrische Krankenpflege setzen wir besonders qualifizierte Mitarbeiter/-innen der AWO ein.
Rund um die Uhr da
Unsere Mitarbeiterinnen sind auf Wunsch rund um die Uhr für Sie da. Dabei sehen sie nicht nur die Defizite, sondern auch die Möglichkeiten: Was geht nach wie vor? Was müssen wir üben, damit es wieder besser geht? Wir überprüfen, ob Hilfsmittel oder die Anpassung der Wohnung die Selbstständigkeit unterstützen können. Und beraten über weitere Leistungen, insbesondere der Pflegeversicherung.
Der Pflegedienst ist auch für Menschen da, die nicht gepflegt werden müssen, sondern selber pflegen – die Angehörigen. Denn der größte Pflegedienst in Deutschland ist nach wie vor die Familie. Deshalb arbeiten wir eng mit den Angehörigen zusammen.
Finanzierung
Die Höhe der Sach- oder Kombinationsleistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich nach der Pflegestufe der Betroffenen. Sie wird nach einem vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erstellten Gutachten festgelegt. Durch Zuzahlung, eventuell auch vom Sozialhilfeträger, können die Leistungsmöglichkeiten der häuslichen Pflege erweitert werden. Die Abrechnung richtet sich nach einem landesweit mit den Pflegekassen vereinbarten Leistungskomplexsystem.
Die häusliche Krankenpflege wird als reine Sachleistung von den Krankenkassen bezahlt. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die von den Krankenkassen genehmigt werden muss.

