Wer trägt die Kosten für Kurzzeitpflege?
Bis zu vier Wochen im Jahr übernimmt die Pflegeversicherung anteilig Pflegekosten „außer Haus“ – je nach Pflegestufe bis zu einem Höchstbetrag von 1.510,00 Euro. Der Leistungsanspruch umfasst die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung.
Unterkunft, Verpflegung und mögliche Zusatzleistungen müssen privat bezahlt werden.
