Über 1440 ältere, allein lebende oder unterstützungsbedürftige Menschen in Schleswig-Holstein sind an das Sozialruf-System der AWO angeschlossen. Dank der Notrufanlage in ihrem Haus fühlen sie sich trotz mancher Gebrechen daheim sicher und geborgen. In Notsituationen sind die Pflegekräfte auf Knopfdruck zur Stelle – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Für ein sicheres, aktives und selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung.
Wie funktioniert der Sozialruf?
Jeder, der den Sozialruf nutzen möchte, wird zunächst ausführlich von uns vor Ort beraten. Wir erläutern den Dienstleistungsvertrag, stellen das Hilfepaket vor und erklären die Technik.
Der Umgang mit dem Notruf ist sehr einfach. Er funktioniert ähnlich wie ein Telefon. Der Auslöser wird unauffällig am Körper oder der Kleidung getragen: als Armband, Halsband oder Clip. Auf Knopfdruck wird automatisch eine Verbindung in die AWO Notrufzentrale hergestellt. Sobald der Notruf eingeht, werden umgehend die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Besteht Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung (SGB XI), ist es möglich, die Kosten anteilig abzurechnen.
Weitere Serviceleistungen
Zum telefongestützten Notrufsystem können auch bestimmte Serviceleistungen gehören. Zum Beispiel
- vermitteln wir ambulante Pflegedienste, Krankengymnaste, Sprachtherapeuten, Fußpflege, Einkaufsdienste etc.
- veranlassen ärztliche Behandlung und Betreuung
- übernehmen Schlüsselverwaltung und den Vor-Ort-Geräteservice
- beraten und unterstützen in Fragen der Wohnraumanpassung
Zu den weiteren Serviceleistungen gehören
- die Teilnahme an Kultur- und Freizeitangeboten der AWO sowie
- ein erleichterter Zugang zu anderen Angeboten der AWO wie
- Kurzzeitpflege bei schwerer Erkrankung, zur Rehabilitation nach Krankenhausaufenthalten oder zur Entlastung pflegender Angehöriger
- Tagespflege für tagesstrukturierende Gruppenangebote und Unterstützung, ohne auf die eigene Wohnung verzichten zu müssen
- Kurzzeitpflege bei schwerer Erkrankung, zur Rehabilitation nach Krankenhausaufenthalten oder zur Entlastung pflegender Angehöriger

