Liebe Bewohner*innen,
liebe Angehörige,
liebe Betreuer*innen,
Ich möchte Sie heute einmal mehr zur aktuellen Situation in der Einrichtung informieren.
Mir ist bewusst, dass viele das Thema Pandemie leid sind und weiterhin Einschränkungen hingenommen werden müssen. Trotz der zahlreichen Impfungen, welche bei Ihnen und den Mitarbeitern vorliegen, gelten Hygienevorschriften, welche von Landes- bzw. Bundesebene vorgeschrieben sind.
Leider kommt es aktuell zu vermehrten Konflikten bei Besuchen, da keine Termine vorliegen und ein Verständnis nicht vorhanden ist, warum weiterhin Anmeldungen notwendig sind. Wir möchten daher noch einmal in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass wir bei einem unangemessenen Verhalten von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ein Hausverbot erteilen. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter*innen angehalten, bei ungebührlichem und/oder bedrohlichem Verhalten die Polizei einzuschalten.Dieses letzte Mittel wollen wir nicht einsetzen und daher bitte ich Sie, weiterhin verständnisvoll und respektvoll zu agieren. Eine Gefahr der Infektion ist weiterhin gegeben und nur durch die Achtsamkeit und Rücksichtnahme jedes Einzelnen, können wir uns gegenseitig schützen.
Unabhängig von den Vorgaben in der Öffentlichkeit, gelten für stationäre Einrichtung erweiterte Vorschriften in Bezug auf das Verhalten in der Einrichtung. Somit ist auch weiterhin ein Betreten der Einrichtung nur mit Termin und entsprechendem Test möglich bzw. mit Vorlage eines Nachweis zur vollständigen Impfung bzw. Genesung (max. bis 6 Monate nach Infektion). Eine Terminanfrage können Sie uns auch gerne per Email an abrechnung.pflege-tornesch@awo-sh.de zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung der Anfragen nur von Montags bis Freitags zwischen 9 und 15 Uhr erfolgen kann.
Aktuell ändert sich wieder das Betreten der Einrichtung für Besucher an Wochenendtagen und Feiertagen. Leider hat eine Personalbündelung über das Café keine Optimierung dargestellt, so dass alle Besucher der Wohnbereiche ab sofort wie an den Wochentagen die Einrichtung wieder über den Haupteingang betreten können.
Die Besuchszeiten bleiben wie gehabt:
Montag bis Freitag zwischen 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag zwischen 10:30 und 14:30 Uhr
Es gelten unabhängig vom Impfstatus weiterhin die erhöhten Hygienevorschriften, wie Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) und das Abstandsgebot zu anderen Personen in der Einrichtung.
Für Besuche der Einrichtung gelten folgende Richtlinien:
- Ein Besuch ist nur möglich, wenn ein vom selben Tag oder vom Vortag stammendes negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorgelegt wird. Optimalerweise stammt das Testergebnis vom selben Tag. Nach erfolgtem Abstrich erhalten Sie auf Wunsch eine Bescheinigung zur Testung.
Alternativ kann ein Nachweis zum Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes vorgelegt werden bzw. ein Nachweis zu einer durchgestandenen Infektion.
- Wir bieten Ihnen an, zwanzig Minuten vor dem Besuchstermin (Montags – Freitags) zu erscheinen, um bei uns einen Schnelltest durchführen zu lassen. Sobald das negative Ergebnis vorliegt können Sie dann anschließend Ihren Besuchstermin wahrnehmen. Für Besuche am Samstag können Sie die Testmöglichkeit am Freitag bei uns in der Einrichtung wahrnehmen oder Sie führen alternativ eine Testung in einem externen Testzentrum durch und bringen eine entsprechende Bescheinigung zum Besuchstermin mit.
- Besuchstermine können Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr und 15 Uhr unter der Telefonnummer: 04122 4044500 abgesprochen werden.
- Besucher*innen mit akuten Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen dürfen die Einrichtung in keinem Fall betreten.
- Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen (Maskentragepflicht, direkter Weg ins Bewohnerzimmer und zurück, Händedesinfektion, Abstandsgebot, Husten- und Niesetikette) sind strikt einzuhalten.
- Alle Besucher*innen müssen sich schriftlich mit Kontaktdaten, Datum, Uhrzeit und Dauer des Besuchs registrieren.
- Alternativ befindet sich im Eingangsbereich ein QR-Code, welcher mit der Luca-App gescannt werden kann.
- Werden die geltenden Regeln nicht eingehalten, kann die Besuchsperson der Einrichtung verwiesen und ein Besuchsverbot für diese Person ausgesprochen werden. (Aus gegebenen Anlass möchten wir einmal mehr daran erinnern, dass unsere Mitarbeiter*innen die Anordnungen der Landesverordnung bei der Überprüfung der Besucher*innen ausführen. Wir bitten Sie, dies zu bedenken, auch wenn die Besuchsbedingungen und die damit verbundenen Nachfragen als störend empfunden werden.)
- Besucher*innen – Ausnahme: Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres – tragen innerhalb der Einrichtung auf den Verkehrswegen und in öffentlichen Räumeneine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske, Maske der Standards FFP 2, N 95 oder KN95).
- Bewohner*innen tragen während der Besuchszeit eine Mund-Nasen-Bedeckung soweit es der Gesundheitszustand zulässt.
- Wir empfehlen, auf Anweisung des Ministeriums die Nutzung der Corona-Warn-App.
Ich möchte darauf hinweisen, dass sich diese Regelungen und geltenden Vorschriften jederzeit kurzfristig aufgrund von behördlichen Anordnungen ändern können.
Aktuell kann man in den Medien hören und lesen, dass ab September 2021 eine 3. Impfung oder auch Boosterimpfung in den Pflegeinrichtungen erfolgen soll. Diese Impfungen sollen durch die Hausärzte erfolgen. Nach aktuellen Gesprächen mit einigen Hausärzten, werden diese mit den Aufrischungsimpfungen (Boosterimpfungen) beginnen, sobald eine offizielle Empfehlung der STIKO (ständige Impfkommission) vorliegt. Parallel dazu habe ich bereits mit der Kassenärztlichen Vereinigung Kontakt aufgenommen, um zu versuchen ein mobiles Impfteam zu bekommen. Diese Teams haben die Erst- und Zweitimpfungen in den Einrichtungen durchgeführt und diese Option sehen wir als optimal an, um einen schnellen Schutz all unserer Bewohner zu ermöglichen. Hier ist eine entsprechende Auskunft noch ausstehend, da zu diesem Sachverhalt zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Sozialministerium noch offene Fragen zu klären sind.
Einmal mehr möchte ich Sie bitten, zu prüfen, ob Sie sich nicht optimalerweise für den Emailverteiler registrieren lassen möchten. Wenn Sie gerne die Infos so zeitnah wie möglich erhalten möchten und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten möchten, teilen Sie uns gerne eine Mailadresse mit.
Aktuell bieten wir allen Angehörigen und Betreuern wieder unsere Angehörigensprechstunde an. Wie bereits in der Vergangenheit möchten wir Ihnen ermöglichen, sich außerhalb von Pflege und Versorgung Ihrer Angehörigen Zeit für sich und Ihre Anliegen zu nehmen. Neben dem Umzug in eine Einrichtung gibt es viele Themen, die Sie beschäftigen, denn die letzten Monate haben allen viel abverlangt. Die Sprechstunde wird von unserer Mitarbeiterin Frau Katharina Birke (Dipl.Pädagogin) betreut. Terminabsprachen können Sie gerne direkt mit Frau Birke unter 04122 4044395 vereinbaren.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen, die Belastungen und Einschränkungen im täglichen Leben zu meistern.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Behrens
Einrichtungsleiter