Aktuelle Infos zum WOHN- und Servicezentrum Tornesch Stand 10.05.2021

11. May 2021

Liebe Bewohner*innen,

liebe Angehörige,

liebe Betreuer*innen,

 

Ich möchte Sie heute einmal mehr zur aktuellen Situation in der Einrichtung  informieren.

Die Inzidenzzahlen sind erfreulicherweise rückläufig. Die Durchimpfungsrate bei unseren Bewohnern ist gut und wir schauen vorsichtig optimistisch in die Zukunft.

Unabhängig von den Vorgaben in der Öffentlichkeit, gelten für stationäre Einrichtung erweiterte Vorschriften in Bezug auf das Verhalten in der Einrichtung. Somit ist auch weiterhin ein Betreten der Einrichtung nur mit Termin und entsprechendem Test möglich bzw. mit Vorlage eines Nachweis zur vollständigen Impfung. Dies stellt unser Personal weiterhin vor logistische Herausforderungen, welche neben dem Alltag zu bewältigen sind.

Trotzdem ist uns bewusst, dass Einschränkungen nur solange gelten können und sollen, wie sie nötig sind. Daher möchten wir die Besuchszeiten erweitern.

Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Erweiterungen immer nur im Hinblick auf die Einsatzmöglichkeiten des Personals erfolgen können.

Besuche sind wie folgt möglich:

Montag bis Freitag                           zwischen 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag    zwischen 10:30 Uhr und 14:30 Uhr

 

Wir bieten Ihnen weiterhin Schnelltests zu den bereits bekannten Zeiten an. Eine Testung am Samstag, Sonntag und an Feiertagen bieten wir nicht an.

Grundsätzlich hat ein Schnelltest Gültigkeit für den selben Tag der Testung und dem darauf folgenden Tag.

Zwischenzeitlich gibt es diverse Angebote im Umkreis und sicherlich auch bei Ihnen in Wohnortsnähe, wo sie eine kostenlose Testung durchführen lassen können. Somit müssten Sie sich, falls Sie an einem Sonntag oder einem Feiertag, welcher nicht unmittelbar auf einen Tag nach Montag bis Freitag fällt, einen Besuch durchführen möchten, an einer externen Teststation eine Testung durchführen lassen und eine entsprechende Bescheinigung zum Besuchstermin mitbringen. Alternativ besteht die Möglichkeit sich von der „Testpflicht“ befreien zu lassen. Eine Schnelltestung kann entfallen, wenn Sie uns einen entsprechenden Impfnachweis vorlegen, aus welchem hervorgeht, dass Sie alle notwendigen Impfungen erhalten haben und die letzte notwendige Impfung 15 Tage in der Vergangenheit liegt. Auch ein Nachweis zu einer durchgestandenen Coronainfektion ersetzt die Testpflicht (Genesene). Die Infektion muss mindestens 28 Tage in der Vergangenheit liegen und darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.

Reichen Sie einen entsprechenden Nachweis bitte mindestens einen Tag vor dem Besuch in der Einrichtung ein, damit wir diesen prüfen können und einen entsprechenden Vermerk auf der Besucherliste erstellen können. Dieser Nachweis hat dann für alle zukünftigen Besuche Gültigkeit.

Es gelten unabhängig vom Impfstatus weiterhin die erhöhten Hygienevorschriften, wie Maskenpflicht (ausschließlich FFP2-Masken sind im direkten Kontakt mit den Bewohnern erlaubt) und das Abstandsgebot zu anderen Personen in der Einrichtung.

Für Besuche der Einrichtung gelten ab sofort folgende Richtlinien:

  • Pro Bewohner*in sind Besuche von zwei Personen eines Haushalts auf einmal möglich. Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit. Somit können z.B. auch 4 Personen auf Mal zu Besuch kommen, wenn maximal 2 Personen davon nicht geimpft sind.
  • Die Besuchszeit ist nicht eingeschränkt.
  • Ein Besuch ist nur möglich, wenn ein vom selben Tag oder vom Vortag stammendes negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorgelegt wird. Optimalerweise stammt das Testergebnis vom selben Tag. Nach erfolgtem Abstrich erhalten Sie auf Wunsch eine Bescheinigung zur Testung.

Alternativ kann ein Nachweis zum Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes vorgelegt werden bzw. ein Nachweis zu einer durchgestandenen Infektion.

  • Wir bieten Ihnen an, zwanzig Minuten vor dem Besuchstermin (Montags – Freitags) zu erscheinen, um bei uns einen Schnelltest durchführen zu lassen. Sobald das negative Ergebnis vorliegt können Sie dann anschließend Ihren Besuchstermin wahrnehmen. Für Besuche am Samstag können Sie die Testmöglichkeit am Freitag bei uns in der Einrichtung wahrnehmen oder Sie führen alternativ eine Testung in einem externen Testzentrum durch und bringen eine entsprechende Bescheinigung zum Besuchstermin mit.
  • Besuchstermine können Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr und 15 Uhr unter der Telefonnummer: 04122 4044500 abgesprochen werden.
  • Besucher*innen mit akuten Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen dürfen die Einrichtung in keinem Fall betreten.
  • Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen (Maskentragepflicht, direkter Weg ins Bewohnerzimmer und zurück, Händedesinfektion, Abstandsgebot, Husten- und Niesetikette) sind strikt einzuhalten.
  • Alle Besucher*innen müssen sich schriftlich mit Kontaktdaten, Datum, Uhrzeit und Dauer des Besuchs registrieren.
  • Alternativ befindet sich im Eingangsbereich ein QR-Code, welcher mit der Luca-App gescannt werden kann.
  • Werden die geltenden Regeln nicht eingehalten, kann die Besuchsperson der Einrichtung verwiesen und ein Besuchsverbot für diese Person ausgesprochen werden.
  • Besucher*innen – Ausnahme: Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres – tragen während des gesamten Aufenthaltes in der Einrichtung eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung (Maske der Standards FFP 2, N 95 oder KN95).
  • Ausnahme: Geimpfte/Genesene Besucher*innen dürfen bei geimpften Bewohnern im Zimmer die Maske abnehmen. Außerhalb des Zimmers besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht.
  • Bewohner*innen tragen während der Besuchszeit eine Mund-Nasen-Bedeckung soweit es der Gesundheitszustand zulässt.
  • Wir empfehlen, auf Anweisung des Ministeriums die Nutzung der Corona-Warn-App.

Wir möchten Sie weiterhin bitten, Taschen, Geschenke und Wäsche zu den Öffnungszeiten der Verwaltung , also Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 15 Uhr abzugeben. Damit leisten Sie einen großen Beitrag zur Entlastung der Pflegekräfte auf Station.

Ich möchte darauf hinweisen, dass sich diese Regelungen und geltenden Vorschriften jederzeit kurzfristig aufgrund von behördlichen Anordnungen ändern können.

Einmal mehr möchte ich Sie bitten, zu prüfen, ob Sie sich nicht optimalerweise für den Emailverteiler registrieren lassen möchten. Wenn Sie gerne die Infos so zeitnah wie möglich erhalten möchten und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten möchten, teilen Sie uns gerne eine Mailadresse mit.

Aktuell möchten wir allen Angehörigen und Betreuern auch ab sofort wieder unsere Angehörigensprechstunde anbieten. Wie bereits in der Vergangenheit möchten wir Ihnen ermöglichen, sich außerhalb von Pflege und Versorgung Ihrer Angehörigen Zeit für sich und Ihre Anliegen zu nehmen. Neben dem Umzug in eine Einrichtung gibt es viele Themen, die Sie beschäftigen, denn die letzten Monate haben allen viel abverlangt. Die Sprechstunde wird von unserer Mitarbeiterin Frau Katharina Birke (Dipl.Pädagogin) betreut. Terminabsprachen können Sie gerne direkt mit Frau Birke unter 04122 4044395 vereinbaren.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen, die Belastungen und Einschränkungen im täglichen Leben zu meistern.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 Mit freundlichen Grüßen

Daniel Behrens

Einrichtungsleiter