Aktuelle Infos zum WOHN- und Servicezentrum Tornesch Stand 15.11.2021

15. November 2021

Liebe Bewohner*innen,

liebe Angehörige,

liebe Betreuer*innen,

 

Ich möchte Sie heute einmal mehr zur aktuellen Situation in der Einrichtung  informieren.

Nach dem Schreiben vom 11.11.2021 habe ich Ihnen am 14.11.2021 ein Update zu unseren Maßnahmen geschickt. Aufgrund der aktuellen extrem angespannten Situation mit unkontrollierbaren Infektionszahlen, verschärfen wir die Maßnahmen erneut. Unser Ziel ist, Ihnen weiterhin Besuche ermöglichen zu können, aber auch die Mitarbeiter im Rahmen des möglichen einzusetzen. Wie bereits mitgeteilt, benötigen Besucher ab sofort, unabhängig vom Impfstatus oder Genesenenstatus, einen aktuellen Testnachweis. Ausnahmen bilden Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres. Bitte beachten Sie, dass wir ab sofort nur Testnachweise gelten lassen, welche am selben Tag des Besuches der Einrichtung ausgestellt wurden. Eine darüber hinaus gehende Gültigkeit (z.B. 24 Stunden nach Ausstellung usw.) greift nicht. Aufgrund der Personalsituation und der großen Nachfrage nach Testungen passen wir die Durchführungszeit von Testungen in der Einrichtung an (siehe weiter unten). Ansonsten haben Sie die Möglichkeit außerhalb der Einrichtung an Teststellen einen kostenlosen Testnachweis zu erhalten.

Aktuell testen sich alle Mitarbeiter*innen, unabhängig vom Impfstatus täglich auf eine Infektion.

Zum Schutz der Bewohner*innen, da gemeinsam die Mahlzeiten in den Wohnküchen eingenommen werden und Gruppenangebote weiterhin erfolgen sollen, sollen ungeimpfte Bewohner*innen täglich getestet werden. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie bitten, mit Ihren Angehörigen diesbezüglich noch einmal ins Gespräch zu gehen oder Ihren Hausarzt zu kontaktieren, um ggf. doch eine Impfung durchführen zu lassen. Auch wenn es nur sehr wenige Bewohner*innen betrifft, möchte ich diesen Sachverhalt aufgreifen, da jede Impfung zählt.

Alle Mitarbeiter*innen in der Einrichtung sind angehalten externe Personen auf einen aktuellen Testnachweis anzusprechen und dazu zu befragen. Ich bitte um Ihr Verständnis, falls Sie mehrmals während eines Besuches angefragt werden. In der aktuellen Situation bedarf es dazu keiner näheren Erläuterung. Das Ziel ist es, alle Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen zu schützen.

Das Personal ist angehalten bei Nichtbeachtung der Regeln oder leider auch auftretendem Verweigerungsverhalten umgehend die Polizei zu informieren und die laut Landesverordnung geltende Ordnungswidrigkeit anzuzeigen. Es kann nach dieser langen Zeit der Pandemie und dem aktuellen Geschehen in der Öffentlichkeit kein Verständnis mehr aufgebracht werden, wenn nicht jeder Einzelne dran mitarbeitet ein Infektionsgeschehen zu vermeiden.

 

Weiterhin gelten bereits mitgeteilte Maßnahmen:

Eine Erfassung der Kontaktdaten ist verpflichtend.

Um weiterhin eine Kontrolle zu gewährleisten müssen wir weiterhin Besuchszeiten vorgeben. Ausnahmen aufgrund von Berufstätigkeit können Sie selbstverständlich weiterhin direkt auf dem Wohnbereich absprechen.

Die Besuchszeiten bleiben wie gehabt:

Montag bis Freitag                     zwischen 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag    zwischen 10:30 und 14:30 Uhr

Es gelten unabhängig vom Impfstatus weiterhin die erhöhten Hygienevorschriften, wie Maskenpflicht in den Gemeinschaftsbereichen (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) und das Abstandsgebot zu anderen Personen in der Einrichtung.

Für Besuche der Einrichtung gelten folgende Richtlinien:

  • Ein Besuch ist nur möglich, wenn ein vom selben Tag stammendes negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorgelegt wird. Nach erfolgtem Abstrich (wenn bei uns durchgeführt) erhalten Sie auf Wunsch eine Bescheinigung zur Testung. Diese Bescheinigung gilt für das Betreten unserer Einrichtung. Für eine Gültigkeit/Anerkennung in anderen Bereichen (Kino, Theater usw.) übernehmen wir keine Garantie.
  • Wir bieten Ihnen an, zwanzig Minuten vor dem Besuch innerhalb der Besuchszeiten (Montags – Freitags) zu erscheinen, um bei uns einen Schnelltest durchführen zu lassen. Sobald das negative Ergebnis vorliegt können Sie dann anschließend Ihren Besuch durchführen.
  • Für Besuche an Wochenenden und Feiertagen bieten wir Ihnen an, einen Test unter Aufsicht und Anleitung selbstständig durchzuführen. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, dann benötigen Sie einen Testnachweis von einem externen Testzentrum (tagesaktuell !!!)
  • Besucher*innen mit akuten Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen dürfen die Einrichtung grundsätzlich nicht betreten. Ausnahmen stellen Situationen dar, wo ein(e) Bewohner*in sich in der Sterbephase befindet. Bitte hier vorher eine Absprache mit dem Wohnbereich treffen.
  • Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen (Maskentragepflicht, direkter Weg ins Bewohnerzimmer und zurück, Händedesinfektion, Abstandsgebot, Husten- und Niesetikette) sind strikt einzuhalten.
  • Alle Besucher*innen müssen sich schriftlich mit Kontaktdaten, Datum, Uhrzeit und Dauer des Besuchs registrieren.
  • Alternativ befindet sich im Eingangsbereich ein QR-Code, welcher mit der Luca-App gescannt werden kann.
  • Werden die geltenden Regeln nicht eingehalten, kann die Besuchsperson der Einrichtung verwiesen und ein Besuchsverbot für diese Person ausgesprochen werden.

(Aus gegebenen Anlass möchten wir einmal mehr daran erinnern, dass unsere Mitarbeiter*innen die Anordnungen der Landesverordnung bei der Überprüfung der Besucher*innen ausführen. Wir bitten Sie, dies zu bedenken, auch wenn die Besuchsbedingungen und die damit verbundenen Nachfragen als störend empfunden werden.)

  • Besucher*innen – Ausnahme: Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres – tragen innerhalb der Einrichtung auf den Verkehrswegen und in öffentlichen Räumeneine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske, Maske der Standards FFP 2, N 95 oder KN95).
  • Es wird empfohlen, dass Bewohner*innen und Besucher*innen bei längerem intensiven Kontakt während der Besuchzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung in den Bewohner*innenzimmern tragen, soweit es der Gesundheitszustand zulässt.
  • Im Stadtteilcafé gilt ab sofort, dass für alle externen Personen ein aktueller Testnachweis notwendig ist, um dort Mahlzeiten vor Ort einzunehmen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass sich diese Regelungen und geltenden Vorschriften jederzeit kurzfristig aufgrund von behördlichen Anordnungen ändern können.

Bitte teilen Sie uns eine Emailadresse mit, an welche wir zukünftige Informationen senden können. Wir arbeiten daran,noch im Laufe des Jahres 2021 den Versand von Informationen per Post einzustellen und die Informationen per Mail, auf unserer Internetseite und per Aushang in der Einrichtung zu kommunizieren. Das Procedere zum Rechnungsversand bleibt davon unberührt.

Aktuell bieten wir allen Angehörigen und Betreuern wieder unsere Angehörigensprechstunde an. Wie bereits in der Vergangenheit möchten wir Ihnen ermöglichen, sich außerhalb von Pflege und Versorgung Ihrer Angehörigen Zeit für sich und Ihre Anliegen zu nehmen. Neben dem Umzug in eine Einrichtung gibt es viele Themen, die Sie beschäftigen, denn die letzten Monate haben allen viel abverlangt. Die Sprechstunde wird von unserer Mitarbeiterin Frau Katharina Birke (Dipl.Pädagogin) betreut. Terminabsprachen können Sie gerne direkt mit Frau Birke unter 04122 4044395 vereinbaren.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen, die Belastungen und Einschränkungen im täglichen Leben zu meistern.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Behrens

Einrichtungsleiter