Aktuelle Infos zum WOHN- und Servicezentrum Tornesch Stand 24.09.2021

24. September 2021

Liebe Bewohner*innen,

liebe Angehörige,

liebe Betreuer*innen,

 

Ich möchte Sie heute einmal mehr zur aktuellen Situation in der Einrichtung  informieren.

Seit dem 20.09.2021 gilt eine neue Landesverordnung für Schleswig Holstein. In diesem Zusammenhang gibt es auch Änderungen für Pflegeeinrichtungen. Aktuell muss keine Terminabsprache mehr im Vorfeld eines Besuches erfolgen. Da jedoch weiterhin die Erfassung der Kontaktdaten verpflichtend ist und auch die Regelungen für Impfungen und Tests sich nicht geändert haben, müssen wir weiterhin Besuchszeiten vorgeben, damit wir eine Kontrolle gewährleisten können.

Die Besuchszeiten bleiben wie gehabt:

Montag bis Freitag                     zwischen 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag    zwischen 10:30 und 14:30 Uhr

Es gelten unabhängig vom Impfstatus weiterhin die erhöhten Hygienevorschriften, wie Maskenpflicht in den Gemeinschaftsbereichen (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) und das Abstandsgebot zu anderen Personen in der Einrichtung.

Für Besuche der Einrichtung gelten folgende Richtlinien:

  • Ein Besuch ist nur möglich, wenn ein vom selben Tag oder vom Vortag stammendes negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorgelegt wird. Optimalerweise stammt das Testergebnis vom selben Tag. Nach erfolgtem Abstrich erhalten Sie auf Wunsch eine Bescheinigung zur Testung.

Alternativ kann ein Nachweis zum Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes vorgelegt werden bzw. ein Nachweis zu einer durchgestandenen Infektion (Gültigkeit max. bis 6 Monate nach der Infektion).

  • Wir bieten Ihnen an, zwanzig Minuten vor dem Besuchstermin (Montags – Freitags) zu erscheinen, um bei uns einen Schnelltest durchführen zu lassen. Sobald das negative Ergebnis vorliegt können Sie dann anschließend Ihren Besuchstermin wahrnehmen.
  • Für Besuche am Samstag können Sie die Testmöglichkeit am Freitag bei uns in der Einrichtung wahrnehmen oder Sie führen alternativ eine Testung in einem externen Testzentrum durch und bringen eine entsprechende Bescheinigung zum Besuchstermin mit.
  • Besucher*innen mit akuten Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen dürfen die Einrichtung in keinem Fall betreten.
  • Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen (Maskentragepflicht, direkter Weg ins Bewohnerzimmer und zurück, Händedesinfektion, Abstandsgebot, Husten- und Niesetikette) sind strikt einzuhalten.
  • Alle Besucher*innen müssen sich schriftlich mit Kontaktdaten, Datum, Uhrzeit und Dauer des Besuchs registrieren.
  • Alternativ befindet sich im Eingangsbereich ein QR-Code, welcher mit der Luca-App gescannt werden kann.
  • Werden die geltenden Regeln nicht eingehalten, kann die Besuchsperson der Einrichtung verwiesen und ein Besuchsverbot für diese Person ausgesprochen werden.

(Aus gegebenen Anlass möchten wir einmal mehr daran erinnern, dass unsere Mitarbeiter*innen die Anordnungen der Landesverordnung bei der Überprüfung der Besucher*innen ausführen. Wir bitten Sie, dies zu bedenken, auch wenn die Besuchsbedingungen und die damit verbundenen Nachfragen als störend empfunden werden.)

  • Besucher*innen – Ausnahme: Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres – tragen innerhalb der Einrichtung auf den Verkehrswegen und in öffentlichen Räumeneine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske, Maske der Standards FFP 2, N 95 oder KN95).
  • Es wird empfohlen, dass Bewohner*innen und Besucher*innen bei längerem intensiven Kontakt während der Besuchzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung in den Bewohner*innenzimmern tragen, soweit es der Gesundheitszustand zulässt.

Ich möchte darauf hinweisen, dass sich diese Regelungen und geltenden Vorschriften jederzeit kurzfristig aufgrund von behördlichen Anordnungen ändern können.

Bitte teilen Sie uns eine Emailadresse mit, an welche wir zukünftige Informationen senden können. Wir arbeiten daran,noch im Laufe des Jahres 2021 den Versand von Informationen per Post einzustellen und die Informationen per Mail, auf unserer Internetseite und per Aushang in der Einrichtung zu kommunizieren. Das Procedere zum Rechnungsversand bleibt davon unberührt.

Aktuell bieten wir allen Angehörigen und Betreuern wieder unsere Angehörigensprechstunde an. Wie bereits in der Vergangenheit möchten wir Ihnen ermöglichen, sich außerhalb von Pflege und Versorgung Ihrer Angehörigen Zeit für sich und Ihre Anliegen zu nehmen. Neben dem Umzug in eine Einrichtung gibt es viele Themen, die Sie beschäftigen, denn die letzten Monate haben allen viel abverlangt. Die Sprechstunde wird von unserer Mitarbeiterin Frau Katharina Birke (Dipl.Pädagogin) betreut. Terminabsprachen können Sie gerne direkt mit Frau Birke unter 04122 4044395 vereinbaren.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen, die Belastungen und Einschränkungen im täglichen Leben zu meistern.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Behrens

Einrichtungsleiter