Liebe Bewohner*innen,
liebe Angehörige,
liebe Betreuer*innen,
Ich möchte Sie heute einmal mehr zur aktuellen Situation in der Einrichtung informieren.
Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Impfungen kann es in unserer Einrichtung zu weiteren Lockerungsschritten kommen.
Die Begrenzung auf zwei feste, bei uns registrierte Personen pro Bewohnern ist ab sofort aufgehoben. Es können also wieder verschiedene Personen einen Bewohner zeitversetzt besuchen.
Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen im Kreis Pinneberg und der zunehmenden Mutationen des Virus möchten wir jedoch weiterhin vorsichtig agieren. Daher kann vorerst ein Besuch pro Tag bei einem Bewohner stattfinden. Für Ihren Besuch gibt es keine zeitliche Beschränkung mehr. Außerdem ist es nun wieder möglich, mit seinem Partner zusammen einen Besuch durchzuführen.
Es gelten weiterhin die erhöhten Hygienevorschriften, wie Maskenpflicht (ausschließlich FFP2-Masken sind im direkten Kontakt mit den Bewohnern erlaubt) und ein negatives Schnelltestergebnis, welches für den selben Tag der Testung und dem darauf folgenden Tag gültig ist.
Für Besuche der Einrichtung gelten ab sofort folgende Richtlinien:
- Pro Bewohner*in ist ein Besuch von zwei Personen eines Haushalts am Tag möglich. Die Besuchszeit ist nicht eingeschränkt. – Bitte beachten Sie die Sonderregelung zu Ostern!
- Ein Besuch ist nur möglich, wenn ein vom selben Tag oder vom Vortag stammendes negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorgelegt wird. Optimaler weise stammt das Testergebnis vom selben Tag.
- Nach erfolgtem Abstrich erhalten Sie auf Wunsch eine Bescheinigung zur Testung.
- Besuche sind von Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr und 15:30 Uhr möglich.
- Wir bieten Ihnen an, zwanzig Minuten vor dem Besuchstermin zu erscheinen, um bei uns einen Schnelltest durchführen zu lassen. Sobald das negative Ergebnis vorliegt können Sie dann anschließend Ihren Besuchstermin wahrnehmen.
- Termine können Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr und 15 Uhr unter der Telefonnummer: 04122 4044500 abgesprochen werden.
- Besucher*innen mit akuten Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen dürfen die Einrichtung in keinem Fall betreten.
- Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen (Maskentragepflicht während des gesamten Aufenthaltes in der Einrichtung, direkter Weg ins Bewohnerzimmer und zurück, Händedesinfektion, Abstandsgebot, Husten- und Niesetikette) sind strikt einzuhalten.
- Alle Besucher*innen müssen sich schriftlich mit Kontaktdaten, Datum, Uhrzeit und Dauer des Besuchs registrieren.
- Werden die geltenden Regeln nicht eingehalten, kann die Besuchsperson der Einrichtung verwiesen und ein Besuchsverbot für diese Person ausgesprochen werden.
- Besucher*innen – Ausnahme: Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres – tragen während des gesamten Aufenthaltes in der Einrichtung eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung (Maske der Standards FFP 2, N 95 oder KN95).
- Bewohner*innen tragen während der Besuchszeit eine Mund-Nasen-Bedeckung soweit es der Gesundheitszustand zulässt.
- Wir empfehlen, auf Anweisung des Ministeriums die Nutzung der Corona-Warn-App.
Sonderregelungen für die Besuche gelten für Ostern, zwischen dem 02.04 und 05.04.2021.
In diesem Zeitraum können Termine für Besuche in der Zeit von 10 Uhr bis 16 Uhr stattfinden. Die Besuchzeit beträgt an diesen Tagen eine Stunde pro Besuch. Diese Zeiteinschränkung ist notwendig, um allen Bewohnern Besuche zu ermöglichen, da wir zeitgleich nur eine definierte Anzahl von Besuchern auf den Wohnbereichen zulassen können.
Wir bitten Sie weiterhin um Ihr Mitwirken, die Kontakte auf ein notwendiges Maß zu reduzieren und ansonsten strikt das Abstandsgebot und die Maskenpflicht einzuhalten.
Weiterhin möchte ich Sie bitten, Taschen, Geschenke und Wäsche zu den Öffnungszeiten der Verwaltung , also Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 15 Uhr abzugeben. Damit leisten Sie einen großen Beitrag zur Entlastung der Pflegekräfte auf Station.
Ich möchte darauf hinweisen, dass sich diese Regelungen und geltenden Vorschriften jederzeit kurzfristig aufgrund von behördlichen Anordnungen ändern können.
Einmal mehr möchte ich Sie bitten, zu prüfen, ob Sie sich nicht optimaler weise für den Emailverteiler registrieren lassen möchten. Wenn Sie gerne die Infos so zeitnah wie möglich erhalten möchten und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten möchten, teilen Sie uns gerne eine Mailadresse mit.
Im Namen aller Mitarbeiter wünsche ich Ihnen ein erholsames und gesegnetes Osterfest.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Behrens
Einrichtungsleiter