Mehr Entbürokratisierung in der ambulanten Pflege: Parteien wollen laut Koalitionsvertrag Pflege-Leistungen zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammenfassen
Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung: Die AWO-Pflege Schleswig-Holstein befürwortet den Vorstoß der Parteien im Koalitionsvertrag, Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie der Tages- und Nachtpflege zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammenzufassen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann.
Laut Koalitionsvertrag wolle man damit erheblich zur Entbürokratisierung der ambulanten Pflege beitragen, die häusliche Pflege stärken und pflegende Angehörige entlasten. „Die Zusammenfassung verschiedener Leistungsformen zu einem jährlichen Entlastungsbudget schafft nicht nur Transparenz für Betroffene und deren Angehörige, sie könnte auch eine wichtige Unterstützung zur Aufrechterhaltung des eigenen Wohnraums für Menschen mit Pflegebedarf bedeuten“, sagt Uwe Braun, Leiter des Unternehmensbereich Pflege der AWO Schleswig-Holstein.
Kurzzeitpflege soll sich am medizinisch-pflegerischen Bedarf ausrichten
Auch die Kurzzeitpflege haben die Koalitionäre im Blick. Sie soll durch “eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung” gestärkt werden. Die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen soll dabei flexibler werden, damit „sektorübergreifend“ versorgt werden könne und sich die „Behandlungsverläufe ausschließlich am medizinisch-pflegerischen Bedarf der Patienten*innen ausrichten”, heißt es im Koalitionsvertrag. Dazu solle eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag eingerichtet werden.
„Die Kurzzeitpflege soll ja nicht in erster Linie die Eingewöhnung in stationäre Versorgungsformen ermöglichen. Sie muss der Sicherung einer grundsätzlich ambulant ausgerichteten Hilfestruktur auch in besonderen Bedarfslagen dienen“, sagt Uwe Braun.
Angebote müssen schnell und unbürokratisch abrufbar sein
Laut den letzten Erhebungen des Statistikamts Nord haben im Dezember 2015 in Schleswig-Holstein 97 500 Personen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. 64 Prozent von ihnen (62 100 Personen) wurden zu Hause betreut; diese Menschen erhielten entweder Pflegegeld für die Versorgung durch Angehörige oder andere Personen (40 900 Betroffene), oder sie wurden von ambulanten Diensten gepflegt (21 200 Unterstützte).
Im Vergleich zur letzten Erhebung im Jahr 2013 nahm die Zahl der zu Hause versorgten Leistungsbezieherinnen und -bezieher somit um 16 Prozent zu. „Da die Zahl stetig steigt, muss es passgenaue und niedrigschwellige Angebote für Pflegebedürftige und deren Angehörige geben, die im Notfall schnell und unbürokratisch abrufbar sind“, sagt Uwe Braun.