Bessere Leistungen ab 2015 für die Tagespflege

10. December 2014

Durch das Pflegestärkungsgesetz werden die Pflegeleistungen ab dem 1. Januar 2015 insbesondere für die Tagespflege und die häusliche Pflege angepasst und zum Teil deutlich verbessert.

Besonders deutlich ist diese Verbesserung bei der Kombination der häuslichen Pflege mit der Tagespflege. Bisher wurde die Leistung für die Tagespflege auf die ambulaten Pflege angerechnet. Das ist ab dem 1.1.2015 nicht mehr der Fall.

Daraus ergeben sich für die Patienten zu Hause und deren Angehörigen ganz neue Kombinationsmöglichkeiten, ohne das es zu einer Einschränkung des Pflegegeldes oder der ambulanten Pflege kommt. Neu ist auch die Möglichkeit für demenziell veränderte Menschen zusätzliche Leistungen für die Betreuung zu erhalten.

An dieser Stelle ist es noch einmal ganz wichtig auf die besondere Bedeutung der häuslichen Pflege durch Angehörige hinzuweisen.

Aber es ist auch ganz wichtig die Leistungsfähigkeit der Angehörigen zu stärken und zu unterstützen. Dazu eignet sich die Tagespflege ganz hervorragend. Durch diese punktuelle Unterstützung kann die “Kraft” der Angehörigen ganz deutlich gestärkt werden. ( Siehe auch unseren Erfahrungsbericht in Herz – das Blatt 2/2013 Seite 8 + 9)

Wegen  der vielfältigen neuen Möglichkeiten, die sich auch und zusätzlich  aus neuen Leistungen für die Kombination ambulante Pflege/Tagespflege auch in Verbindung mit Kurzzeit-/Verhinderungspflege ergeben empfehlen wir ein Beratungsgespräch mit der Leitung unseres Pflegedienstes und der Tagespflege Frau Stephanie Holst. Sie erreichen Frau Holst unter der Rufnummer 04122/4044-540 oder e-mail stephanie.holst@awo-sh.de

Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte aus der  Übersicht_Plegeleistungen 2015.