- die allgemeine Pflege mit allen im Einzelfall erforderlichen Hilfen
- soziale Betreuung, Beratung und Freizeitangebote
- Unterkunft und Verpflegung mit Voll- bzw. Diätkost
- behandlungspflegerische Leistungen, die ärztlich verordnet werden
- zusätzliche Betreuungsleistungen nach §87b