Zwischen der AWO-Pflege, den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern werden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen (Vergütungsvereinbarungen gem. § 89 SGB XI für ambulante Pflegeleistungen nach §§ 36 und 38 SGB XI) Entgelte für die Erbringung von ambulanten Leistungen vereinbart. Der Punktewert beträgt seit dem 01.01.2014 4,79 € je nach Leistungsart und die Einsatzpauschale jeweils 4,18 € (im Servicehaus 1,77 €).
Beispielsweise kostet so eine pflegerische Unterstützung wie „kleine Morgentoilette mit Unterstützung beim Aufstehen und Waschen“ täglich 12,93 € (270 Punkte).
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