Der monatliche Pflegesatz ist aufgeteilt in die Bereiche „Unterkunft und Verpflegung“, „Investitionskosten“ und „pflegebedingter Aufwand“. Die Höhe der Kosten beim pflegebedingtem Aufwand ist abhängig von dem Pflegegrad. Wenn die Rente zur Deckung der Kosten nicht mehr ausreicht, kann ein Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.
Pflegegrad | Pflegesatz monatlich |
1 | 2.453,07 € |
2 | 2.787,99 € |
3 | 3.280,19 € |
4 | 3.793,07 € |
5 | 4.023,05 € |
Stand: 08/2018
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