AWO Servicehaus Lübeck

Finanzierung


Die pflegerischen Leistungen werden nach Leistungskomplexen abgerechnet. Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen festen Beitrag. Die Leistungen der Behandlungspflege, also die vom Arzt verordneten Leistungen, werden von der Krankenkasse übernommen. Bleibt ein Restbetrag, wird dieser dem Mieter in Rechnung gestellt. Kann der Eigenanteil des Mieters aus finanziellen Gründen nicht selber getragen werden, beraten wir Sie gerne im Hinblick auf Hilfe zur Pflege vom jeweiligen Sozialamt.

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