Was ist die Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege bietet vorübergehende, stationäre Pflege zur Entlastung pflegender Angehöriger bei Urlaub oder Erkrankung, als Fortsetzung ambulanter Pflege oder als Übergang und zur Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt. Ziel ist die Rückkehr in die eigene Wohnung.
Wie ist die Kurzzeitpflege im AWO Servicehaus Lübeck?
Zur Entlastung der Angehörigen oder für eine Übergangspflege, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt gibt es die Möglichkeit auch als Kurzzeit- oder Verhinderungspflegegast unsere WOHNpflege für jeweils 28 Tage zu besuchen. Diese 28 Tage gelten pro Kalenderjahr und müssen nicht am Stück in Anspruch genommen werden. Wenn z.B. ein pflegender Angehöriger zweimal im Jahr für 14 Tage in den Urlaub fahren möchte, kann sein Angehöriger die Verhinderungspflege bei uns in der WOHNpflege in Anspruch nehmen.