Bei Anspruch auf eine Kurzzeit- und auch Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse 1.612,- € für 28 Tage der anfallenden Heimkosten (inklusive Unterkunft und Verpflegung). Wohnt der Kurzzeitpflegegast in Lübeck zahlt die Hansestadt Lübeck zusätzlich die Investitionskosten. Die vielfältigen Anspruchsvoraussetzungen zur Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege oder auch der Verhinderungspflege klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.
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