AWO Servicehaus Lübeck

Finanzierung


Der Hausnotruf ist nach dem Pflegeversicherungsgesetz ein Hilfsmittel und die Pflegeversicherung beteiligt sich unter gewissen Voraussetzungen an den Kosten. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, stellen wir für Sie die Anträge.

Die Wahlleistungen werden gesondert abgerechnet. Wir helfen bei der Beantragung zur Übernahme der Kosten für pflegerische Hilfe aus der Pflegeversicherung (SGB XI). Kosten für medizinische Leistungen werden in der Regel vom Arzt verordnet und von der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) erstattet. Hier arbeiten wir mit den behandelnden Ärzten und der Krankenkasse zusammen.

Bei Fragen zur Kostenübernahme und zur Abrechnung sprechen Sie uns gerne an.

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