AWO Servicehaus Norderstedt

Finanzierung


Die Höhe der Sach- oder Kombinationsleistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich nach der Pflegegrad der Betroffenen. Sie wird nach einem vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erstellten Gutachten festgelegt. Durch Zuzahlung, eventuell auch vom Sozialhilfeträger, können die Leistungsmöglichkeiten der häuslichen Pflege erweitert werden. Die Abrechnung richtet sich nach einem landesweit mit den Pflegekassen vereinbarten Leistungskomplexsystem.

Die häusliche Krankenpflege wird als reine Sachleistung von den Krankenkassen bezahlt. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die von den Krankenkassen genehmigt werden muss.

Wir helfen Ihnen bei der Pflegegradeinstufung, der Beantragung der Kostenübernahme und allen weiteren Formalitäten, die die Pflege betreffen.

Weitere Hinweise zur Pflegeversicherung entnehmen Sie bitte auch der Übersicht unter “Downloads” (siehe unten).

Weitere Informationen zur Finanzierung