AWO Servicehaus Norderstedt

Finanzierung betreutes Wohnen


Die Miete der Wohnungen variiert nach Größe zwischen 340 – 480 € warm, zuzüglich der Betreuungspauschale von monatlich 159,92 € (Stand: 05.09.2022).

Der Bezug der Wohnungen setzt zwingend einen Wohnberechtigungsschein (§ 8-Schein) voraus. Für Leistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung ist der örtliche Sozialhilfeträger zuständig. Wohngeld muss in der Wohngeldabteilung des Amtes für Soziales beantragt werden. Wohngeld ist einkommensabhängig, die Miethöhe wird bei der Berechnung berücksichtigt. Grundsicherung kann bei geringer Rente ebenfalls beim Amt für Soziales beantragt werden. Auf Wunsch werden Sie von den zuständigen Mitarbeiter*innen des AWO Servicehaus bei der Antragstellung unterstützt.

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