Aktuelle Infos zum WOHN- und Servicezentrum Tornesch – Stand 01.03.2023
Liebe Angehörige, liebe Betreuer und Betreuerinnen, liebe Bewohner*innen,
Zum 01.03.2023 fallen weitere Coronaregeln weg. Aktuell gilt bis zum 07.04.2023:
Besucher*innen dürfen die Einrichtung nur mit einer FFP2-Maske betreten.
Alle anderen Regelung in Bezug auf Coronatests und Impfungen fallen weg. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das Nichteinhalten dieser Vorschriften eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit bis zu 2000 € geahndet werden kann. Weiterhin kann es durch einen nachweislichen Rückschluss auf eine Person, bei einem Infektionsgeschehen zu einer Strafanzeige führen. Daher bitte ich Sie, zum Schutz aller Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen sich an die Vorschriften zu halten.
Wir als Einrichtung sind verpflichtet, auf Einhaltung der Vorschriften zu achten.
Sie können die Einrichtung über den Haupteingang ohne Klingeln betreten. Schließzeiten sind dann von ca. 19 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. In dieser Zeit ist die Klingel zu nutzen.
Trotz zahlreicher Lockerungen in der Öffentlichkeit ist weiterhin Vorsicht und Rücksichtnahme geboten und ich hoffe weiterhin auf gute Zusammenarbeit in der Einhaltung der Vorschriften.
Auf Geheiß der Landesregierung weise ich darauf hin, dass aktuell weiterhin die Auffrischungsimpfungen mit dem angepassten Impfstoff durch die Stiko empfohlen wird. Um die Gefahr eines schweren Verlaufs zu minimieren kann eine Auffrischungsimpfung angezeigt sein. Wir haben in unserer Einrichtung aktuell Koordinierungspersonen, welche die Impfungen der Bewohner*innen regelmäßig kontrollieren und Rücksprache mit den Mitarbeiter*innen auf den Bereichen halten, um ggf. entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Behrens
Einrichtungsleiter
Aktuelle Infos zum WOHN- und Servicezentrum Tornesch – Stand 30.09.2022
Liebe Angehörige, liebe Betreuer und Betreuerinnen, liebe Bewohner*innen,
Ab dem 01.10.2022 tritt die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) in Kraft. Nach §28b des Infektionsschutzgesetzes ergeben sich verschärfte Maßnahmen die in Einrichtungen einzuhalten sind. Jedoch gibt es für die Bundesländer die Möglichkeit Ausnahmen zur Testpflicht in einer Landesverordnung festzulegen. Am 29.09.2022 um 18 Uhr war die neue Landesverordnung veröffentlicht. Daher entschuldige ich die späte Meldung zu den Vorschriften ab dem 01.10.2022
!! ACHTUNG !!!: Ein Betreten der Einrichtung ist nur mit einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) erlaubt. Eine einfache OP-Maske (3-lagiger Mundschutz) ist nicht ausreichend. Weiterhin dürfen Sie die Einrichtung nur Betreten, wenn Sie einen, nach aktuellem Infektionsschutz gültigen vollständigen Impfschutz gegen COVID19 haben (ab dem 01.10.2022 entspricht eine Dreifachimpfung dieser Vorgabe). Wenn Sie keinen vollständigen Impfschutz haben, können Sie alternativ einen negativen Testnachweis haben, welcher nicht älter als 24 Stunden ist. Wir führen keine Tests in der Einrichtung durch. Jedoch stellen wir Ihnen bei Anfrage gerne ein entsprechendes Formular zur Verfügung, damit Sie den Test kostenfrei an den Stationen erhalten.
Wenn Sie diese Vorgaben nicht erfüllen, ist ein Betreten der Einrichtung verboten!
Ausnahmen in Palliativsituationen sind mit den Leitungskräften der Einrichtung abzustimmen.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das Nichteinhalten dieser Vorschriften eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit bis zu 2000 € geahndet werden kann. Weiterhin kann es durch einen nachweislichen Rückschluss auf eine Person, bei einem Infektionsgeschehen zu einer Strafanzeige führen. Daher bitte ich Sie, zum Schutz aller Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen sich an die Vorschriften zu halten.
Wir als Einrichtung sind verpflichtet, die Einhaltung der Vorschriften stichprobenhaft zu kontrollieren. Somit möchte ich darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter*innen in der Einrichtung angehalten sind, die externen Personen auf Impfnachweise bzw. aktuelle Testnachweise anzusprechen. Daher bitte ich um Verständnis, wenn Sie eventuell mehrmals während eines Besuches auf einen Nachweis angesprochen werden sollten.
Sie können die Einrichtung über den Haupteingang ohne Klingeln betreten. Schließzeiten sind dann von ca. 19 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. In dieser Zeit ist die Klingel zu nutzen.
Trotz zahlreicher Lockerungen in der Öffentlichkeit ist weiterhin Vorsicht und Rücksichtnahme geboten und ich hoffe weiterhin auf gute Zusammenarbeit in der Einhaltung der Vorschriften. Durch gute Kooperation aller Beteiligten ist es uns möglich, niedrigschwellige Maßnahmen im Rahmen geltender Vorschriften durchzuführen. Daher bitte ich Sie alle herzlichst darum, sich an die geltenden Vorschriften zu halten, damit wir Verschäfrungen der Kontrollmaßnahmen vermeiden können.
Aufgrund der Nähe zur Pflegeeinrichtung bleibt in unserem Café „Kleiner Friedrich“ die Tragepflicht einer FFP2-Maske außerhalb des Sitzplatzes bestehen.
Zuletzt möchte ich einmal mehr darauf hinweisen, dass aktuell die Auffrischungsimpfungen mit dem angepassten Impfstoff durch die Stiko empfohlen wird. Wir haben bereits bei der kassenärztlichen Vereinigung zu einem mobilen Impfangebot angefragt, jedoch bisher keine Antwort erhalten. Sobald wir hierzu ggf. einen Termin erhalten, werden wir informieren. Weiterhin werden unsererseits aktuell die Bewohner*innen mit einer fehlenden Auffrischungsimpfung zugeordnet zu den Hausärzten an die jeweiligen Ärzte gefaxt und um Prüfung und Beratung zu einer Impfung gebeten. Gerne können auch Sie mit Ihren Lieben ins Gespräch gehen, um eine Auffrischungsimpfung zu besprechen und aktiv auf den Hausarzt zugehen. Dies bringt erfahrungsgemäß eine schnellere Reaktion von den Ärzten hervor, als unsere Anfragen.
Aktuell gibt es in der Gesellschaft eine hohe Dunkelziffer an Infektionen, da die Test- und Quarantänevorschriften stark gelockert wurden. Dies erhöht das Risiko einer Infektion. Um die Gefahr eines schweren Verlaufs zu minimieren kann eine Auffrischungsimpfung angezeigt sein.
Wir werden Sie schnellstmöglich aktuell über die Situation in der Einrichtung informiert halten. Da nun bereits seit einem Jahr regelmäßig an die Abgabe einer Mailadresse appeliert wird, wird dies das letzte Informationsschreiben sein, welches auch per Post verschickt wird. Bitte geben Sie daher eine Mailadresse an die Verwaltung, damit Sie im Verteiler aufgenommen werden können. Weiterhin wird es Aushänge in der Einrichtung geben und wir stellen die aktuellen Infos auf unserer Internetseite bereit, wo Sie jederzeit nachlesen können. Leider gibt es hier zeitweise Zugriffsprobleme, so dass es hier zur Verzögerung bei der Veröffentlichung kommen kann. Leiten Sie dieses Schreiben gerne an weitere Angehörige und Freunde weiter, falls diese nicht im Mailverteiler sind, damit auch diese aktuelle Informationen haben.
Bei Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Behrens
Einrichtungsleiter
Aktuelle Infos zum WOHN- und Servicezentrum Tornesch – Stand 12.08.2022
Liebe Angehörige, liebe Betreuer und Betreuerinnen, liebe Bewohner*innen,
in der letzten Information habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ein Austausch des Teppichbodens weitergeführt wird. Der Austausch startet am 16.08.2022 auf dem Wohnbereich 2. Betroffen ist Bauteil 2, welcher die Bewohnerzimmer von 2015 bis 2030 umfasst. Mit den Dienstleistern wird am 16.08.2022 kurzfristig, je nach Arbeitsbewältigung besprochen, welche Arbeitsschritte wann stattfinden und wann es zu Einschränkungen in der Begehbarkeit des Bereiches kommt. Wir werden die betroffenen Bewohner dann entsprechend informieren. Konkrete Daten für den Wohnbereich 1 stehen aktuell noch nicht fest. Diese Arbeiten werden im Anschluss an den Austauscharbeiten auf Wohnbereich 2 erfolgen.
In Hinblick auf die Hygienemaßnahmen zum Umgang mit dem Coronavirus werden wir unseren Pandemieplan anpassen. Ab dem 15.08.2022 können Sie die Einrichtung über den Haupteingang ohne Klingeln betreten. Schließzeiten sind dann von ca. 19 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. In dieser Zeit ist die Klingel zu nutzen. Dies entspricht den Maßnahmen vor Ausbruch der Pandemie.
!!! ACHTUNG !!!: Ein Betreten der Einrichtung ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt. Dies muss eine FFP2-Maske sein. Eine einfache OP-Maske (3-lagiger Mundschutz) ist nicht ausreichend. Weiterhin dürfen Sie die Einrichtung nur Betreten, wenn Sie einen, nach aktuellem Infektionsschutz gültigen vollständigen Impfschutz gegen COVID19 haben (bis zum 30.09.2022 entspricht aktuell eine Zweifachimpfung dieser Vorgabe). Wenn Sie keinen vollständigen Impfschutz haben, können Sie alternativ einen negativen Testnachweis haben, welcher nicht älter als 24 Stunden ist.
Wenn Sie diese Vorgaben nicht erfüllen, ist ein Betreten der Einrichtung verboten.
Ausnahmen in Palliativsituationen sind mit den Leitungskräften der Einrichtung abzustimmen.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das Nichteinhalten dieser Vorschriften eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit bis zu 2000 € geahndet werden kann. Weiterhin kann es durch einen nachweislichen Rückschluss auf eine Person, bei einem Infektionsgeschehen zu einer Strafanzeige führen.
Daher bitte ich Sie, zum Schutz aller Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen sich an die Vorschriften zu halten.
Trotz zahlreicher Lockerungen in der Öffentlichkeit ist weiterhin Vorsicht und Rücksichtnahme geboten und ich hoffe weiterhin auf gute Zusammenarbeit in der Einhaltung der Vorschriften.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter*innen in der Einrichtung angehalten sind, die externen Personen auf Impfnachweise bzw. aktuelle Testnachweise anzusprechen. Daher bitte ich um Verständnis, wenn Sie eventuell mehrmals während eines Besuches auf einen Nachweis angesprochen werden sollten.
Aufgrund der Nähe zur Pflegeeinrichtung bleibt in unserem Café „Kleiner Friedrich“ die Tragepflicht einer FFP2-Maske außerhalb des Sitzplatzes bestehen.
Zuletzt möchte ich einmal mehr darauf hinweisen, dass eine Impfempfehlung zur 2. Auffrischungsimpfung für Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen von Seiten der STIKO besteht. Diese bezeichnet somit die 4. Impfung. Ich würde mich freuen, wenn Sie hierzu mit Ihren Lieben einmal mehr ins Gespräch gehen und anschauen, ob eine Auffrischung in Frage kommt. Aktuell gibt es in der Gesellschaft eine hohe Dunkelziffer an Infektionen, da die Test- und Quarantänevorschriften stark gelockert wurden. Dies erhöht das Risiko einer Infektion. Um die Gefahr eines schweren Verlaufs zu minimieren kann eine Auffrischungsimpfung angezeigt sein.
Wir werden Sie schnellstmöglich aktuell über die Situation in der Einrichtung informiert halten. Da es hierzu kurzfristige Infos geben kann, empfehlen wir Ihnen, Ihre Mailadresse an die Verwaltung zu geben, damit Sie im Verteiler aufgenommen werden können. Postalische Infos können ggf. stark verzögert zugehen bzw. werden wir von einem Versand absehen, wenn es zu sehr kurzfristigen Anordnungen zur Umsetzung kommt.
Wir stellen die aktuellen Infos auf unserer Internetseite bereit, wo Sie jederzeit nachlesen können. Leider gibt es hier zeitweise Zugriffsprobleme, so dass es hier zur Verzögerung bei der Veröffentlichung kommen kann.
Bei Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Behrens
Einrichtungsleiter
Aktuelle Infos zum WOHN- und Servicezentrum Tornesch – Stand 01.08.2022
Liebe Angehörige, Liebe Betreuer und Betreuerinnen, Liebe Bewohner*innen,
Ich möchte Ihnen heute aktuelle Informationen zum Wohn- und Servicezentrum zur Verfügung stellen. In Hinblick auf die Hygienemaßnahmen zum Umgang mit dem Coronavirus gibt es keine Neuerung. Weiterhin gilt für externe Personen, dass eine FFP2-Maske in der Einrichtung zu tragen ist und ein vollständiger Impfnachweis vorliegen muss bzw. alternativ ein aktuelles Testergebnis. Es gilt somit weiterhin die 3G-Regel.
Aufgrund der 3G-Regel müssen weiterhin alle Besucher kontrolliert werden.
Wir möchten Sie daher weiterhin bitten, montags bis freitags die Besuchszeiten nach Möglichkeit in die Öffnungszeiten der Verwaltung zu legen, um das Pflegepersonal zu entlasten, da weiterhin das Betreten der Einrichtung nur nach „Klingeln“ möglich ist.
Trotz zahlreicher Lockerungen in der Öffentlichkeit ist weiterhin Vorsicht und Rücksichtnahme geboten und ich hoffe weiterhin auf gute Zusammenarbeit in der Einhaltung der Vorschriften.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter*innen in der Einrichtung angehalten sind, die externen Personen auf Impfnachweise bzw. aktuelle Testnachweise anzusprechen. Daher bitte ich um Verständnis, wenn Sie eventuell mehrmals während eines Besuches auf einen Nachweis angesprochen werden sollten.
Aufgrund der Nähe zur Pflegeeinrichtung bleibt in unserem Café „Kleiner Friedrich“ die Tragepflicht einer FFP2-Maske außerhalb des Sitzplatzes bestehen.
Bereits im Mai 2022 haben die Arbeiten zur Umstellung des Fernsehempfangs in der Einrichtung begonnen. Es erfolgt eine Umstellung vom Satellitenempfang auf Kabel. Dadurch wird die Empfangsqualität verbessert und auch die Programmauswahl wird stark erhöht. Die Arbeiten pausieren zwischenzeitlich, da die Firma erst die entsprechenden Materialien und Personalressourcen zur Weiterführung vorhalten muss. Aktuell haben wir die Zusage, dass die abschließenden Arbeiten Mitte August 2022 wieder aufgenommen werden können und dann zügig eine Umstellung auf den neuen Empfang erfolgen kann. In Reserve haben wir knapp zwei Dutzend Receiver, um sicher zu stellen, dass alle Bewohner keine Nachteile bei der Umstellung haben. Falls also ein Fernsehgerät keinen eingebauten Receiver hat, welcher das Kabelsignal verarbeiten kann, stellen wir einen Receiver zur Verfügung. Die Haustechnik wird nach der Umstellung bei dieser Installation behilflich sein. Jedoch sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen, wenn es um die Einstellung der Programme geht. 134 Zimmer kurzfristig zu programmieren, bei unterschiedlichen Fernsehapparaten ist für die Haustechnik allein nicht umsetzbar. Daher sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen, dass Sie in Ihren Zimmern nach Möglichkeit selbst die Programmierung vornehmen. Vor allem, wenn auch die Belegung der Programme auf gewünschte Schaltung erfolgen soll (z.B. ARD Nummer 1 usw.). Diese individuelle Programmierung kann nicht von der Haustechnik durchgeführt werden. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Weiterhin bin ich sehr froh, mitteilen zu können, dass der Austausch des Teppichbodens weitergeführt werden kann. Aktuell wird ab dem 15.08.2022 der Teppichboden auf dem Wohnbereich 1 und auf dem Wohnbereich 2 im Abschnitt zwischen den Zimmern 1013 – 1030 bzw. 2013 bis 2030 erneuert. Material und Personal soll zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Es wird ab diesem Zeitpunkt zu zeitweisen Einschränkungen in der Begehbarkeit dieser Bereiche kommen. Wir werden jedoch erst bei genauer Kenntnis kurzfristig entsprechende Info geben können.
Zuletzt möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass eine Impfempfehlung zur 2. Auffrischungsimpfung für Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen von Seiten der STIKO besteht. Diese bezeichnet somit die 4. Impfung. Ich würde mich freuen, wenn Sie hierzu mit Ihren Lieben einmal mehr ins Gespräch gehen und anschauen, ob eine Auffrischung in Frage kommt. Aktuell gibt es in der Gesellschaft eine hohe Dunkelziffer an Infektionen, da die Test- und Quarantänevorschriften stark gelockert wurden. Dies erhöht das Risiko einer Infektion. Um die Gefahr eines schweren Verlaufs zu minimieren kann eine Auffrischungsimpfung angezeigt sein.
Wir werden Sie schnellstmöglich aktuell über die Situation in der Einrichtung informiert halten. Da es hierzu kurzfristige Infos geben kann, empfehlen wir Ihnen, Ihre Mailadresse an die Verwaltung zu geben, damit Sie im Verteiler aufgenommen werden können. Postalische Infos können ggf. stark verzögert zugehen bzw. werden wir von einem Versand absehen, wenn es zu sehr kurzfristigen Anordnungen zur Umsetzung kommt.
Aktuell sind wir auch bestrebt, die aktuellen Infos auf unserer Internetseite zu veröffentlichen. Leider gibt es hier zeitweise Zugriffsprobleme, so dass es auch hier zur Verzögerung bei der Veröffentlichung kommen kann.
Bei Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Behrens
Einrichtungsleiter
Aktuelle Infos zum WOHN- und Servicezentrum Tornesch – Stand 30.05.2022
Liebe Angehörige, liebe Betreuer und Betreuerinnen, liebe Bewohner*innen,
Ab 29.05.2022 greift die neue Corona Landesverordnung. Damit ergeben sich auch Änderungen für die Pflegeeinrichtungen.
Die wichtigste Änderung für Sie besteht darin, dass in unserer Einrichtung ab sofort die 3G-Regel in Kraft tritt. Dies bedeutet, dass Sie zum Betreten der Einrichtung geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Somit entfällt die verpflichtende Testung, wenn Sie vollständig geimpft bzw. nach geltenden Bestimmungen genesen sind. Alle anderen Besucher der Einrichtungen benötigen weiterhin einen Testnachweis, welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf. Beim Betreten der Einrichtung ist somit ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein Testnachweis vorzulegen.
Wir bieten die bisherigen Testungen im Foyer ab sofort nicht mehr an. Eine Pflicht zum Anbieten von Tests in den Einrichtungen entfällt.
Bei uns besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, sich bei Notwendigkeit Montags bis Freitags in der Zeit von 10 Uhr bis 15 Uhr am Eingang der Tagespflege testen zu lassen. Auf Wunsch bekommen Sie weiterhin einen Nachweis ausgestellt. Eine Anerkennung ausserhalb der Einrichtung wird nicht garantiert.
Aufgrund der 3G-Regel müssen weiterhin alle Besucher kontrolliert werden.
Wir möchten Sie daher weiterhin bitten, montags bis freitags die Besuchszeiten nach Möglichkeit in die Öffnungszeiten der Verwaltung zu legen, um das Pflegepersonal zu entlasten, da weiterhin das Betreten der Einrichtung nur nach „Klingeln“ möglich ist.
Das Tragen einer FFP2-Maske für externe Personen bleibt weiterhin als verpflichtende Maßnahme bestehen.
Trotz zahlreicher Lockerungen in der Öffentlichkeit ist weiterhin Vorsicht und Rücksichtnahme geboten und ich hoffe weiterhin auf gute Zusammenarbeit in der Einhaltung der Vorschriften.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter*innen in der Einrichtung angehalten sind, die externen Personen auf Impfnachweise bzw. aktuelle Testnachweise anzusprechen. Daher bitte ich um Verständnis, wenn Sie eventuell mehrmals während eines Besuches auf einen Nachweis angesprochen werden sollten.
Aufgrund der Nähe zur Pflegeeinrichtung bleibt in unserem Café „Kleiner Friedrich“ die Tragepflicht einer FFP2-Maske außerhalb des Sitzplatzes bestehen. Wenn Sie das Café unabhängig von der Pflegeeinrichtung besuchen möchten, benötigen Sie also aktuell noch eine FFP2-Maske, jedoch keinen Testnachweis oder Impfnachweis.
Leider gibt es aktuell immer noch vereinzelte Positivtestungen bei Bewohner*innen des Wohnbereich 2. Betroffene Angehörige bzw. Betreuer sind und werden informiert. Das Gesundheitsamt ist entsprechend informiert und in enger Zusammenarbeit werden weitere Maßnahmen besprochen. Schauen Sie für sich, ob ein Besuch zwingend nötig ist, verschieben Sie diesen gegebenenfalls. Wenn Sie jedoch trotzdem einen Besuch durchführen, empfehlen wir Ihnen, Abstand zu halten und durchgehend den Mundschutz zu tragen. Je nach Wetterlage bietet sich auch an, den Besuch mit einem Spaziergang außerhalb der Einrichtung zu verbinden.
Wir werden Sie schnellstmöglich aktuell über die Situation in der Einrichtung informiert halten. Da es hierzu kurzfristige Infos geben kann, empfehlen wir Ihnen, Ihre Mailadresse an die Verwaltung zu geben, damit Sie im Verteiler aufgenommen werden können. Postalische Infos können ggf. stark verzögert zugehen bzw. werden wir von einem Versand absehen, wenn es zu sehr kurzfristigen Anordnungen zur Umsetzung kommt.
Aktuell sind wir auch bestrebt, die aktuellen Infos auf unserer Internetseite zu veröffentlichen. Leider gibt es hier zeitweise Zugriffsprobleme, so dass es auch hier zur Verzögerung bei der Veröffentlichung kommen kann.
Bei Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Behrens
Einrichtungsleiter
Aktuelle Infos zum WOHN- und Servicezentrum Tornesch – Stand 07.04.2022
Liebe Angehörige,
Liebe Betreuer und Betreuerinnen,
Liebe Bewohner*innen,
Die Osterfeiertage stehen vor der Tür. Dies ist die Zeit für Besuche. Um Ihnen aufgrund der bestehenden Vorschriften einen reibungslosen Kontakt zu ermöglichen, werden wir das Testangebot vom 15.04.2022 bis 18.04.2022 erhöhen. An diesen Tagen können Sie sich bei uns in der Zeit von 11 Uhr bis 16 Uhr testen lassen. Ansonsten gelten in allen anderen Zeiträumen weiterhin die bereits am 31.03.2022 mitgeteilten Regelungen:
Montag, Mittwoch, Freitag in der Zeit von 08 Uhr bis 11 Uhr
Samstag in der Zeit von 12 Uhr bis 15 Uhr
Ein Testnachweis hat eine Gültigkeit für den Tag der Ausstellung und dem Folgetag. Alternativ können Sie einen aktuellen Test in den umliegenden Testzentren durchführen.
Aufgrund der bestehenden Verordnung, müssen also weiterhin Testnachweise vorhanden sein und kontrolliert werden. Dies erfolgt durch die diensthabenden Mitarbeiter*innen im Haus. Wir möchten Sie daher bitten, montags bis freitags die Besuchszeiten nach Möglichkeit in die Öffnungszeiten der Verwaltung zu legen, um das Pflegepersonal zu entlasten, da weiterhin das Betreten der Einrichtung nur nach „Klingeln“ möglich ist.
Ich möchte betonen und auch um Verständnis bitten, dass die Mitarbeiter*innen außerhalb der oben genannten Zeiten, in welchen Tests durchgeführt werden, keine Zeitressourcen haben, um zu Testen. Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. akute Verschlechterung des Allgemeinzustandes; Sterbephase).
Das Tragen einer FFP2-Maske für externe Personen bleibt weiterhin als verpflichtende Maßnahme bestehen.
Trotz zahlreicher Lockerungen in der Öffentlichkeit ist weiterhin Vorsicht und Rücksichtnahme geboten und ich hoffe weiterhin auf gute Zusammenarbeit in der Einhaltung der Vorschriften.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter*innen in der Einrichtung angehalten sind, die externen Personen auf aktuelle Testnachweise anzusprechen. Daher bitte ich um Verständnis, wenn Sie eventuell mehrmals während eines Besuches auf einen Nachweis angesprochen werden sollten.
Aufgrund der Nähe zur Pflegeeinrichtung bleibt in unserem Café „Kleiner Friedrich“ die Tragepflicht einer FFP2-Maske außerhalb des Sitzplatzes bestehen. Wenn Sie das Café unabhängig von der Pflegeeinrichtung besuchen möchten, benötigen Sie also aktuell noch eine FFP2-Maske, jedoch keinen Testnachweis.
Leider gibt es aktuell immer noch vereinzelte Positivtestungen bei Bewohner*innen des Wohnbereich 2. Betroffene Angehörige bzw. Betreuer sind und werden informiert. Das Gesundheitsamt ist entsprechend informiert und in enger Zusammenarbeit werden weitere Maßnahmen besprochen. Schauen Sie für sich, ob ein Besuch zwingend nötig ist, verschieben Sie diesen gegebenenfalls. Wenn Sie jedoch trotzdem einen Besuch durchführen, empfehlen wir Ihnen, Abstand zu halten und durchgehend den Mundschutz zu tragen. Je nach Wetterlage bietet sich auch an, den Besuch mit einem Spaziergang außerhalb der Einrichtung zu verbinden.
Wir werden Sie schnellstmöglich aktuell über die Situation in der Einrichtung informiert halten. Da es hierzu kurzfristige Infos geben kann, empfehlen wir Ihnen, Ihre Mailadresse an die Verwaltung zu geben, damit Sie im Verteiler aufgenommen werden können. Postalische Infos können ggf. stark verzögert zugehen bzw. werden wir von einem Versand absehen, wenn es zu sehr kurzfristigen Anordnungen zur Umsetzung kommt.
Aktuell sind wir auch bestrebt, die aktuellen Infos auf unserer Internetseite zu veröffentlichen. Leider gibt es hier zeitweise Zugriffsprobleme, so dass es auch hier zur Verzögerung bei der Veröffentlichung kommen kann.
Bei Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Behrens
Einrichtungsleiter
Aktuelle Infos zum WOHN- und Servicezentrum Tornesch – Stand 31.03.2022
Liebe Angehörige,
Liebe Betreuer und Betreuerinnen,
Liebe Bewohner*innen,
Wie Sie den Medien entnehmen konnten, tritt ab dem 03.04.2022 eine neue Landesverordnung in Schleswig Holstein in Kraft.
Aufgrund der geltenden Regelungen und der bestehenden Personalressourcen passen wir unsere Maßnahmen ab dem 04.04.2022 an.
Wir werden ab diesem Zeitpunkt Testungen in unserer Einrichtung wie folgt anbieten:
Montag, Mittwoch, Freitag in der Zeit von 08 Uhr bis 11 Uhr
Samstag in der Zeit von 12 Uhr bis 15 Uhr
Ein Testnachweis hat eine Gültigkeit für den Tag der Ausstellung und dem Folgetag. Alternativ können Sie einen aktuellen Test in den umliegenden Testzentren durchführen.
Aufgrund der bestehenden Verordnung, müssen also weiterhin Testnachweise vorhanden sein und kontrolliert werden. Dies erfolgt durch die diensthabenden Mitarbeiter*innen im Haus. Wir möchten Sie daher bitten, montags bis freitags die Besuchszeiten nach Möglichkeit in die Öffnungszeiten der Verwaltung zu legen, um das Pflegepersonal zu entlasten, da weiterhin das Betreten der Einrichtung nur nach „Klingeln“ möglich ist.
Ich möchte betonen und auch um Verständnis bitten, dass die Mitarbeiter*innen außerhalb der oben genannten Zeiten, in welchen Tests durchgeführt werden, keine Zeitressourcen haben, um zu Testen. Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. akute Verschlechterung des Allgemeinzustandes; Sterbephase).
Das Tragen einer FFP2-Maske für externe Personen bleibt weiterhin als verpflichtende Maßnahme bestehen.
Trotz zahlreicher Lockerungen in der Öffentlichkeit ist weiterhin Vorsicht und Rücksichtnahme geboten und ich hoffe weiterhin auf gute Zusammenarbeit in der Einhaltung der Vorschriften.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter*innen in der Einrichtung angehalten sind, die externen Personen auf aktuelle Testnachweise anzusprechen. Daher bitte ich um Verständnis, wenn Sie eventuell mehrmals während eines Besuches auf einen Nachweis angesprochen werden sollten.
Aufgrund der Nähe zur Pflegeeinrichtung bleibt in unserem Café „Kleiner Friedrich“ die Tragepflicht einer FFP2-Maske außerhalb des Sitzplatzes bestehen. Wenn Sie das Café unabhängig von der Pflegeeinrichtung besuchen möchten, benötigen Sie also aktuell noch eine FFP2-Maske, jedoch keinen Testnachweis.
Leider gibt es aktuell immer noch vereinzelte Positivtestungen bei Bewohner*innen des Wohnbereich 2. Betroffene Angehörige bzw. Betreuer sind und werden informiert. Das Gesundheitsamt ist entsprechend informiert und in enger Zusammenarbeit werden weitere Maßnahmen besprochen. Schauen Sie für sich, ob ein Besuch zwingend nötig ist, verschieben Sie diesen gegebenenfalls. Wenn Sie jedoch trotzdem einen Besuch durchführen, empfehlen wir Ihnen, Abstand zu halten und durchgehend den Mundschutz zu tragen. Je nach Wetterlage bietet sich auch an, den Besuch mit einem Spaziergang außerhalb der Einrichtung zu verbinden.
Wir werden Sie schnellstmöglich aktuell über die Situation in der Einrichtung informiert halten. Da es hierzu kurzfristige Infos geben kann, empfehlen wir Ihnen, Ihre Mailadresse an die Verwaltung zu geben, damit Sie im Verteiler aufgenommen werden können. Postalische Infos können ggf. stark verzögert zugehen bzw. werden wir von einem Versand absehen, wenn es zu sehr kurzfristigen Anordnungen zur Umsetzung kommt.
Aktuell sind wir auch bestrebt, die aktuellen Infos auf unserer Internetseite zu veröffentlichen. Leider gibt es hier zeitweise Zugriffsprobleme, so dass es auch hier zur Verzögerung bei der Veröffentlichung kommen kann.
Bei Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Behrens
Einrichtungsleiter
Aktuelle Infos zum WOHN- und Servicezentrum Tornesch – Stand 21.03.2022
Offene Impfaktion 30.03.2022
Liebe Angehörige, Liebe Betreuer und Betreuerinnen, Liebe Bewohner*innen,
Aktuell gibt es wieder Änderungen zu den Hygieneauflagen in Bezug auf die Coronapandemie.
In Bezug auf Pflegeeinrichtungen gelten die bestehenden Regelungen weiter.
Weiterhin besteht in der Gesellschaft ein hohes Infektionsgeschehen und gerade für Pflegeeinrichtungen gelten verschärfte Maßnahmen, welche mit den Lockerungen in der Öffentlichkeit nicht parallel verlaufen. Es ist weiterhin Vorsicht und Rücksichtnahme geboten. Die bekannten Besuchszeiten und auch die Vorschriften zur tagesaktuellen Testung, unabhängig vom Impfstatus, bleiben bestehen. Auch das Tragen einer FFP2-Maske für externe Personen bleibt weiterhin als verpflichtende Maßnahme bestehen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter in der Einrichtung angehalten sind, die externen Personen auf aktuelle Testnachweise anzusprechen. Daher bitte ich um Verständnis, wenn Sie eventuell mehrmals während eines Besuches auf einen Nachweis angesprochen werden sollten.
Weitere Lockerungen gibt es im Café „Kleiner Friedrich“. Hier gilt ab sofort keine Nachweispflicht mehr, weder zum Impfstatus, noch zur Testung. Aufgrund der Nähe zur Pflegeeinrichtung bleibt jedoch die Tragepflicht einer FFP2-Maske außerhalb des Sitzplatzes bestehen. Wenn Sie das Café unabhängig von der Pflegeeinrichtung besuchen möchten, benötigen Sie also aktuell nur noch eine FFP2-Maske.
In Kooperation mit dem Sozialministerium und der kassenärztlichen Vereinigung haben wir eine offene Impfaktion organisiert. Diese wird am 30.03.2022 zwischen 10 Uhr und 16 Uhr im Café „Kleiner Friedrich“ durchgeführt. Es erfolgen Erst-, Zweit-, Dritt- und Viertimpfungen. Auch Kinder zwischen 5 – 11 Jahren können geimpft werden. Gehen Sie gerne mit Ihren Lieben ins Gespräch, ob dieses niedrigschwellige Angebot genutzt werden soll, um
den Impfschutz zu vervollständigen. Wenn als Bewohner*in eine Vorsorgevollmacht oder Betreuung vorliegt, lassen Sie uns bitte rechtzeitig vor der Aktion die entsprechenden Unterlagen (2022-03-21 Einwilligungsunterlagen Impfung) zukommen, dass eine Impfung erfolgen kann.
Leider gibt es aktuell vereinzelte Positivtestungen bei Bewohner*innen des Wohnbereich 2. Betroffene Angehörige bzw. Betreuer sind und werden informiert. Das Gesundheitsamt ist entsprechend informiert und in enger Zusammenarbeit werden weitere Maßnahmen besprochen. Schauen Sie für sich, ob ein Besuch zwingend nötig ist, verschieben Sie diesen gegebenenfalls. Wenn Sie jedoch trotzdem einen Besuch durchführen, empfehlen wir Ihnen, Abstand zu halten und durchgehend den Mundschutz zu tragen. Bei dem aktuell schönen Wetter bietet sich auch an, den Besuch mit einem Spaziergang außerhalb der Einrichtung zu verbinden.
Wir werden Sie schnellstmöglich aktuell über die Situation in der Einrichtung informiert halten. Da es hierzu kurzfristige Infos geben kann, empfehlen wir Ihnen, Ihre Mailadresse an die Verwaltung zu geben, damit Sie im Verteiler aufgenommen werden können. Postalische Infos können ggf. stark verzögert zugehen bzw. werden wir von einem Versand absehen, wenn es zu sehr kurzfristigen Anordnungen zur Umsetzung kommt.
Aktuell sind wir auch bestrebt, die aktuellen Infos auf unserer Internetseite zu veröffentlichen. Leider gibt es hier zeitweise Zugriffsprobleme, so dass es auch hier zur Verzögerung bei der Veröffentlichung kommen kann.
Bei Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Behrens
Einrichtungsleiter