Start der Impfkampagne
Sehr geehrte Bevollmächtigte, Betreuer und Betreuerinnen,
Die Ereignisse überschlagen sich zur Zeit und daher bekommen Sie erneut ein Schreiben
von uns. In der Anlage finden Sie Unterlagen, welche wir dringend VOR Weihnachten unterzeichnet zurück benötigen. Wir wissen zwar noch kein genaues Startdatum der Impfungen in unserer Einrichtung, jedoch ist ein genereller Start für den 27.12.2020 geplant. Darauf müssen wir vorbereitet sein. In dem Schreiben der kassenärztlichen Vereinigung, welches wir heute Nachmittag bekommen haben, steht geschrieben:
„Bitte klären Sie im Vorwege ab, ob für die beiliegenden Einwilligungserklärungen die Unterschrift eines Betreuers erforderlich ist. In diesem Fall dürfen wir Sie bitten, den ebenfalls beiliegenden Aufklärungsbogen zeitnah dem Betreuer oder den Betreuern zur Verfügung zu stellen, so dass eine umfassende Information der betreuenden Person möglich ist. Am Impftag muss eine Unterschrift auf der Einwilligungserklärung und dem Aufklärungsbogen vorliegen.
Wir weisen darauf hin, dass bei einer Betreuung auch die Möglichkeit besteht, am Impftag persönlich vorstellig zu werden und ein Gespräch mit der die Impfung durchführenden ärztlichen Kraft möglich ist.“
Ich möchte Sie daher bitten, bei einem Einverständnis zur Impfung den Anhang zu unterschreiben und vor Weihnachten an uns zurückzusenden (Fax, Mail, Post, persönlich). Uns ist bewußt, dass das Zeitfenster extrem eng ist, aber leider haben wir keinen Einfluß auf die kurzfristigen Mitteilung durch die Behörden. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Falls Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen, vor allem der dem Formular „Anamnese Einwilligung“ haben, lassen Sie die Felder offen. Wichtig ist das unterschriebene Formular beim Impfprozess vorliegen zu haben, damit eine Impfung ermöglicht ist.
Bitte unterstützen Sie uns bei der Organisation eines problemlosen Impfprozesses. Wie Sie dem Einwilligungsformular für Betreuer/innen entnehmen können (Ende zweite Seite) erfolgt eine Zweitimpfung und dazu ist dann eine erneute Zustimmung nötig. Wir sind so frei und erlauben uns Ihnen bereits jetzt alle Formulare in doppelter Ausfertigung zuzustellen. Sie können uns gerne auch die zweite Ausfertigung unterzeichnet, aber ohne Datum zukommen lassen. Falls Sie dies nicht möchten, verstehen wir das. So oder so werden wir Sie entsprechend anschreiben, da Sie informiert sein sollen.
Unabhängig von den Informationen zur Impfung möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir Änderungen an der Durchführung der Schnelltests vornehmen müssen. Eine Kooperation wie bisher ist leider nicht möglich, da der Kooperationspartner die mobilen Impfteams mit Personal besetzen muss, welche die Impfkampagne durchführen. Somit ist ein Personaleinsatz zur Durchführung von Schnelltests in unserer Einrichtung für den Kooperationspartner nicht mehr möglich. Zwischenzeitlich sind unsere Pflegefachkräfte durch Ärzte in der Durchführung geschult worden, so dass ab dem 23.12 die Durchführung weitergeführt werden kann. Jedoch fällt zum 23.12 eine digitale Terminierung weg. Wir werden somit nach dem 21.12 wie folgt weiter Schnelltests anbieten:
Am 23.12.2020; 28.12.2020; 30.12.2020; 04.01.2021; 07.01.2021 jeweils in der Zeit von 10 Uhr bis 13 Uhr.
In diesem Zeitfenster können Sie zur Testung an den genannten Tagen vorbeikommen. Die Durchführung erfolgt in der bisherigen Räumlichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Behrens
Einrichtungsleitung