Konsequentes Unterbrechen der Infektionskette ist wichtig

27. October 2020

Bewohnerinnen und Bewohner,

Liebe Mieterinnen und Mieter,

Liebe Angehörige,

Liebe Betreuerinnen und Betreuer,

 

am 16.10.2020 habe ich Ihnen bereits ein Schreiben zukommen lassen, um zu den  steigenden Infektionszahlen im Kreis Pinneberg hinzuweisen. Leider steigen die Zahlen weiterhin massiv an. Ihnen geht es sicher wie uns und Sie fragen sich, wie es in dieser Situation mit den Besuchen Ihrer Angehörigen, Freunde und Bekannten weiter geht.

Es ist eine sehr schwierige und unsichere Zeit. Wir als Einrichtung möchten unbedingt vermeiden, dass es zu massiven Einschränkungen aufgrund der sich entwickelnden Lage kommt.

Im letzten Schreiben habe ich Sie bereits darum gebeten, sich strikt an die geltenden Hygienerichtlinien zu halten. Unsere Mitarbeiter in der Einrichtung sind angehalten, bei Verstößen sofort zu reagieren. Aufgrund der momentanen Entwicklung haben Sie bitte Verständnis, dass wir bei Verstößen umgehend des Hauses verweisen werden. Wir gehen davon aus, dass jeder Mitbürger sich der Gefahr bewußt sein sollte und daher kein Verständnis mehr bestehen kann, wenn in Einrichtungen mit hochgradig gefährdeten Menschen Hygieneregeln verletzt werden.

In Bezug auf den Mund-Nasen-Schutz möchte ich aus der Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung, in Kraft seit 24.10.2020 zitieren: „Aufgrund zunehmender wissenschaftlicher Erkenntnis ist deutlich geworden, dass eine Virenübertragung nicht nur über Tröpfchen erfolgen kann, sondern auch über Aerosole… Transparente Visiere, die meist an einem Stirnband befestigt sind und im Übrigen das Gesicht nicht berühren, vermindern … nur die Verbreitung von Tröpfchen; die Verbreitung von Aerosolen wird dadurch hingegen nicht ausreichend gehemmt.“

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, müssen Sie vor Betreten der Einrichtung einen entsprechenden ärztlichen Nachweis erbringen. In diesem Fall möchten wir Sie dann bitten alternativ ein Visier zu tragen, denn ein kleiner Schutz ist auch ein Schutz.

Wir möchten Ihnen nicht vorschreiben, wie oft Sie ihre Lieben besuchen sollen. Trotzdem möchten wir Sie bitten, genau zu schauen, wie oft Besuche notwendig sind. Wir empfehlen die Besuche auf zweimal in der Woche zu begrenzen. Weiterhin möchte ich Sie bitten, genau zu beobachten, in welche Situationen Sie sich im Alltag begeben. Wenn Sie dass Gefühl haben, sich aufgrund einer Veranstaltung oder in einer Einkaufssituation in Ansteckungsgefahr befunden zu haben, bitten wir Sie, von Besuchen innerhalb eines Zeitfensters von einer Woche von Besuchen abzusehen.

Grundsätzlich ist es von großer Wichtigkeit, dass Sie sich genau beobachten und bei Erkältungssymptomen, vor allem aber bei jeder Art von Husten bzw. Atemproblemen (außer chronisch bekannt), Fieber oder dem Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn die Einrichtung nicht betreten.

Körperlicher Kontakt mit den Lieben ist wichtig und für das Wohlbefinden existenziell. In der momentanen Situation bitte ich Sie jedoch, genau zu schauen, auf welchen körperlichen Kontakt man verzichten kann. Ist die Umarmung wirklich notwendig oder ist das Händehalten auf einer gewissen Distanz auch einmal ausreichend?

Wenn Sie zu Besuch in den Zimmern sind, lüften Sie viel und regelmäßig. Setzen Sie sich in einem Abstand zueinander (1,5 Meter). Auch so kann man eine schöne Zeit miteinander verbringen, trägt jedoch zur Minimierung der Infektionsgefahr bei. Halten Sie sich während des Besuches in der Einrichtung ausschließlich im Bewohnerzimmer auf. Wenn Sie etwas aus der Wohnküche benötigen wenden Sie sich an das diensthabende Personal. Die Mitarbeiter leisten in dieser Zeit Herausragendes um die Versorgung mit den hohen Sicherheitsanforderungen in der täglichen Arbeit sicherzustellen.

Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam an dem Ziel der Infektionsvermeidung arbeiten, damit wir, auch in Hinblick auf die bevorstehende Adventszeit die Kontakte und „neue“ Normalität des Alltagslebens in unseren Einrichtungen erhalten können.

Bitte beachten Sie, dass ein Betreten der Einrichtung ohne Terminvereinbarung nicht möglich ist. Das Personal ist dazu angehalten, nur im Notfall Ausnahmen zuzulassen. Eine Anmeldung erfolgt zu den Öffnungszeiten der Verwaltung. Melden Sie den Besuch nicht auf den Wohnbereichen an. Nur, wenn Sie auf dem Besucherkalender eingetragen sind dürfen Sie die Einrichtung betreten. Zum Schutz der Bewohner und aufgrund der momentanen Infektionsgefahr achten wir genau auf die Anzahl der Besucher, welche sich gleichzeitig in der Einrichtung aufhalten. Ich bitte Sie um Verständnis, wenn eine Terminierung nach Ihren Wünschen nicht immer möglich ist. Um das Infektionsrisiko zu minimieren möchten wir eine zu hohe gleichzeitige Anwesenheit von externen Besuchern vermeiden.

Durch Ihre verantwortungsvolle Unterstützung in der Einhaltung aller notwendigen Maßnahmen gegen eine Ausbreitung des neuartigen Coronavirus leisten Sie einen großen Beitrag zur Sicherheit aller in unseren Einrichtungen lebenden und arbeitenden Personen.

Dafür möchte ich Ihnen danken und wünsche Ihnen in der leider wieder zunehmend unsicheren Zeit alles Gute und vor allem Gesundheit.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich wie gewohnt zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Behrens

Einrichtungsleiter

WOHN- und Servicezentrum Tornesch