Besuchs- und Betretungsverbote in Pflegeeinrichtungen

16. March 2020

Besuchs- und Betretungsverbote in Pflegeeinrichtungen

Für Rehabilitationseinrichtungen und stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe werden vorübergehend Besuchsverbote mit sehr beschränkten Einzelausnahmen angeordnet. Ausgenommen davon sind medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche wie der Besuch bei Palliativbewohner*innen.

Das vorübergehende Besuchsverbot soll den Eintrag von Corona-Viren erschweren, Patienten und Personal schützen und persönliche Schutzausrüstung einsparen. Unter besonderen Umständen können maximal ein registrierter Besucher*in pro Bewohner*in pro Tag mit Schutzmaßnahmen und mit Hygieneunterweisung zugelassen werden. Bitte nehmen Sie dafür Kontakt mit den jeweiligen Einrichtungsleitungen vor Ort auf. Wir bitten Sie, diese Einzelausnahmen zum Schutz unserer Bewohner\innen wirklich nur als Ausnahme anzusehen. Einzelne Besucher*innen müssen zur eventuellen Nachverfolgung erfasst werden.

Die Stadtteilcafés der AWO mit Kantinen oder Caféangeboten sowie andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen für Bewohner*innen und Besucher*innen werden vorübergehend geschlossen. Sämtliche öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen, Informationsveranstaltungen sind abgesagt.