Haben wir einen Tarifvertrag?

8. May 2017

Ja, wir haben einen Tarifvertrag
und das ist gut so!

Tarifvertrag – Na klar!

Unser AWO Haustarifvertrag regelt unter anderem:

  • die Arbeitszeit,
  • den Urlaubsanspruch,
  • die Zuschläge (z. B. für Sonn- und Feiertage),
  • die Jahressonderzahlung,
  • die betriebliche Altersversorgung (VBLU)

und ganz wichtig:

  • das Gehalt aller Kolleginnen.

Unser Tarifvertrag gewährleistet die Gerechtigkeit der Gehälter (gleiches Geld für gleiche Qualifikation unabhängig z.B. vom Geschlecht) und erfüllt darüberhinaus eine wichtige Schutzfunktion (z.B. der Krankengeldzuschuss).

Unser Tarifvertrag regelt auch, wie sich das Gehalt in Zukunft entwickeln wird (Entgeltstufen) und bietet damit eine vorhersehbare finanzielle Entwicklung. Dieser Aspekt ist auch ein Vorteil für den Arbeitgeber, der durch einen Tarifvertrag eine betriebswirtschaftliche Planungssicherheit und gleichzeitig eine Verhandlungsoption bei den Pflegesatzverhandlungen erhält.

Im Rahmen der Tarifverhandlungen hat jede Kollegin die Möglichkeit, an der Gestaltung des Tarifvertrags mitzuwirken. So kann  Einfluss auf die Arbeitsbedingungen und die Entgeltentwicklung genommen werden.

Wichtig für die Zukunft der Sozialen Arbeit wird es sein, dass es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Soziales geben muss, damit die Anbieter der Sozialen Arbeit sich nur über die Qualität definieren statt dass der Preis allein entscheidet.

Oliver Buhmann, Betriebsratsvorsitzender

Was viele Träger von Einrichtungen der Pflege als Ballast aus vergangenen Zeiten betrachten, bleibt für uns ein unverzichtbarer Bestandteil für die Gestaltung der Arbeit in unseren Betrieben: der Haustarifvertrag der AWO Schleswig-Holstein gGmbH, mit der Gewerkschaft ver.di  verhandelt und vereinbart.

Dabei haben wir viele Regelungen aus den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes übernommen, einige Bedingungen jedoch speziell auf die AWO Schleswig-Holstein zugeschnitten. Das so entstandene Regelwerk legt alle wichtigen Arbeits- und Einkommensbedingungen fest: Gehälter, Arbeitszeit, Urlaub, Zeitzuschläge, Sonderzahlungen und vieles andere.

Die meisten Regelungen sind für alle Mitarbeiterinnen gleich und schaffen gerechte und vergleichbare Bedingungen. Das Gehalt wird nicht einfach frei ausgehandelt, sondern auf der Grundlage der vereinbarten Tabellen festgelegt. So sind für den Beginn einer Tätigkeit bei uns zwar Einstiegsgehälter vorgesehen, gleichzeitig aber ist bereits festgeschrieben, dass dieses Gehalt selbst ohne zusätzlich verhandelte Tariferhöhung fortlaufend steigt – erstmals schon nach einem Jahr und nach weiteren zwei Jahren wieder. Auch die Höhe der Steigerung ist von vornherein erkennbar. Beschäftigte in Pflegeberufen profitieren von dieser Tarifbindung und erarbeiten sich im Laufe der Jahre ein höheres Monatseinkommen.

Aber auch in anderer Hinsicht schützt der Tarifvertrag unsere Mitarbeiterinnen: Er legt Mindeststandards für die Gestaltung der Dienstpläne fest, bewahrt kranke Kolleginnen vor Einkommensverlusten oder verhindert, dass Männer mehr verdienen als Frauen.

Auch für das Unternehmen schafft er planbare und verlässliche Bedingungen. Deshalb würden wir es begrüßen, wenn ein solcher Tarifvertrag für alle Betriebe der Pflege im Land gelten und damit vergleichbare Bedingungen für alle Mitarbeiterinnen schaffen würde.

Uwe Braun, Leiter der AWO Pflege