Der Betriebsrat stellt sicher, dass die Kolleginnen gegenüber dem Arbeitgeber gut vertreten sind und dass deren Interessen bei unternehmerischen Entscheidungen angemessen berücksichtigt werden.
Der Betriebsrat bietet Betriebsratssprechstunden für Fragen und Beschwerden an. Er ist jederzeit telefonisch und per Mail oder persönlich für Fragen da, die Vertraulichkeit ist dabei selbstverständlich. Eine direkte Beteiligung der Kolleginnen bietet er z. B. über Betriebsversammlungen und Befragungen an.
Der Betriebsrat entwickelt eigene Ideen, die der Arbeitgeber mit ihm beraten muss. Zum Beispiel: Vorschläge zur Beschäftigungssicherung und Gesundheitsförderung.
Der Betriebsrat ist zurzeit ein Team mit 17 Mitgliedern und vertritt ca. 1500 Kolleginnen. Entscheidungen trifft das Gremium nur gemeinsam in seinen Sitzungen.
Zur Bearbeitung der personellen Einzelmaßnahmen hat er einen Personalausschuss und für die Angelegenheiten der Dienstplanung und Arbeitszeit hat er einen Dienstplanausschuss eingerichtet.
Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Kolleginnen geltenden Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge sowie Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.
Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenden Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Kolleginnen und des Betriebes zusammen.
Im Betriebsverfassungsgesetz werden die Aufgaben des Betriebsrats in drei große Bereiche unterteilt, in denen er Mitbestimmungsrechte in sozialen (Arbeitszeit, Urlaub, etc.) und in personellen Angelegenheiten (Einstellungen, Kündigungen, etc.) sowie Informationsrechte bei wirtschaftlichen Angelegenheiten hat.
Oliver Buhmann, Vorsitzender des Betriebsrats der AWO Pflege