Werktage, Wochenenden und Weihnachten

7. April 2017

Der Dienstplanausschuss der AWO Pflege besteht aus fünf Mitgliedern des Betriebsrats. Einmal pro Monat treffen wir uns, um die eingegangenen Dienstpläne zu sichten, prüfen, dokumentieren und archivieren. Erst nach der Freigabe von uns können sie ausgehängt werden. Rund fünfzig Dienstpläne werden uns derzeit monatlich vorgelegt.

Dabei geht es vor allem darum, die Interessen der Mitarbeiterinnen zu wahren: Wurde die vertragliche Sollarbeitszeit auf Grundlage des jeweiligen Arbeitsvertrags richtig berechnet? Wurden dabei auch die gesetzlichen Feiertage, die auf einen Werktag fallen, berücksichtigt? Und konnten die vorgeschriebenen Ruhezeiten und Fristen eingehalten werden? Da kommt es im Einzelfall schon mal vor, dass einer Mitarbeiterin noch ein freier Tag zusteht, jemand bereits das zweite Wochenende in Folge eingeplant ist oder vergessen wurde, Weihnachten als Feiertag zu berechnen.

Grundlage für diese Prüfung sind die maßgeblichen Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Aber auch die Belange des Arbeitsschutzes sowie arbeitsmedizinische Erkenntnisse fließen in unsere Bewertung mit ein.

Die größte Herausforderung für die dienstplanverantwortlichen Kollegen besteht darin, die betrieblichen, an den Bedürfnissen unserer Kunden ausgerichteten Belange mit den berechtigten Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen in Einklang zu bringen. Auch hierbei können wir helfen, indem wir versuchen, die unterschiedlichen Interessen auf betrieblicher Ebene einvernehmlich und im persönlichen Miteinander zu regeln.

Knut von Soosten, Vorsitzender Dienstplanausschuss des Betriebsrates