Nach der Pflegereform ist vor der Pflegereform

15. November 2016

Claus Bölicke vom AWO Bundesverband zu Gast bei der AWO Pflege

Neumünster. Das Jahr 2017 bringt viele Veränderungen für die Pflege mit sich, das sogenannte Pflegestärkungsgesetzt II tritt mit allen Regelungen im Januar in Kraft. Damit gilt ab 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: „Wer bis zum 31. Dezember 2016, 23.59 Uhr den Antrag auf eine Begutachtung stellt, wird noch nach dem alten System begutachtet. Danach gilt die neue Regelung, und es werden Pflegegrade vergeben.“ Claus Bölicke, Abteilungsleiter für Gesundheit, Alter und Behinderung beim AWO Bundesverband, hat in Neumünster vor 50 Leitungskräften der AWO Pflege die zu erwartenden Veränderungen ab 2017 erläutert und hilfreiche Hinweise für den Alltag gegeben. Auch die sich noch im parlamentarischen Verfahren befindlichen weiteren Gesetze wie das Pflegestärkungsgesetz III und das Bundesteilhabegesetz wurden diskutiert.

Die Frage, ob die angestrebten Ziele, nämlich die Stärkung der Pflege und Förderung von Selbständigkeit und Mobilität der pflegebedürftigen Menschen, mit den aktuell anstehenden Reformen wirklich erreicht werden, wurde kritisch diskutiert. „Die Umsetzung der beschlossenen Regelung in den Alltag wird die Aufgabe der Dienste und Einrichtungen sein, dort wird sich zeigen, ob es funktioniert oder nicht“, sagte Bölicke. Deutlich wurde, dass die Pflege nur gestärkt werden kann, wenn ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht.

Besonderen Zündstoff bot der jetzige Entwurf für das Bundesteilhabegesetz. Befürchtet wird, dass die bisherigen Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung eingeschränkt werden und zu schnell ausschließlich pflegerische Leistungen zum Tragen kommen. „Die persönliche Lebenssituation von Menschen muss im Mittelpunkt der Betrachtung stehen und die Leistungen müssen zu einem würdigen Leben beitragen, unabhängig vom Alter, einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit“, so Bölicke. Die AWO Pflege ist mit ihrem Leistungsspektrum gut aufgestellt, und die Kollegen*innen sehen den Veränderungen gelassen entgegen.

Für die notwendigen Veränderungen im Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz werden sie gemeinsam mit den Kollegen*innen der Behindertenhilfe morgen am Mittwoch den 16. November in Kiel demonstrieren.

Demonstration, morgen, Mittwoch, 16. November:

  • Ab 11.30 Uhr vor dem Kieler Hauptbahnhof
  • Über die Raiffeisenstraße, die Andreas-Gayk-Straße, den Wall, den Düsternbrooker Weg zum Landeshaus
  • Abschlusskundgebung 14 bis 15 Uhr