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Betreuungsverfügung

Sicherheit für Notfälle und Kontrolle in Ihren Händen!

Betreuungsverfügung

Brauche ich eine Betreuungsverfügung?

Wer keine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung hat, steht im Ernstfall nicht alleine da. Wenn jemand selbst nicht mehr entscheiden kann oder in eine Notsituation gerät, setzt das Betreuungsgericht einen Betreuer ein. Das kann auch ein Ehepartner oder enger Verwandter sein, der als ehrenamtlicher Betreuer eingesetzt wird. Ist von den Angehörigen oder Bekannten niemand dafür geeignet oder nicht vorhanden, wird eine fremde Person beauftragt.


In einer Betreuungsverfügung können Menschen noch einmal gesondert festlegen, wen sie als Betreuer wünschen, oder aber auch nicht wünschen, oder aber ein Aufgabenbereich in der Vorsorgevollmacht gesondert behandelt werden soll z.B. Vermögenssorge.
Daher ist eine Betreuungsverfügung auch als Ergänzung zu einer Vorsorgevollmacht ab und an sinnvoll.
Die bestellten Betreuer die nicht familienangehörig sind, stehen in dem Fall unter Kontrolle des Gerichts und müssen Rechenschaft über ihre Arbeit ablegen. 

Betreuungsverfügung in verschiedenen Sprachen zum Download

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