Die Menschenwürde gilt für alle – auch für Geflüchtete!

AWO Schleswig-Holstein zum SSW Antrag „Menschenrecht auf Gesundheit für alle umsetzen - Menschen ohne Papiere gesundheitlich versorgen!“

Mit Bestürzung verfolgt die AWO Schleswig-Holstein die aktuelle politische Debatte über Asylsuchende, die zunehmend von sachfremden und menschenfeindlichen Forderungen dominiert wird. Den Antrag des SSW „Menschenrecht auf Gesundheit für alle umsetzen - Menschen ohne Papiere gesundheitlich versorgen!“ begrüßt die AWO SH. Der Vorstandsvorsitzende Michael Selck kommentiert wie folgt: „Das Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht. Als solches wurde es in zahlreichen internationalen Übereinkommen ausdrücklich anerkannt, beispielsweise in der EU-Aufnahmerichtlinie oder der UN-Antifolterkonvention. Geflüchtete Menschen werden im Zugang zur Gesundheitsversorgung nach wie vor diskriminiert. Deutschland kommt somit seinen eigenen Verpflichtungen nicht nach. Wir als AWO fordern deshalb seit langem die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Geflüchtete müssen in das reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden. Der SSW geht mit seinem Vorschlag die richtigen Schritte.“ 

Bereits 2012 hat das Verfassungsgericht in einer wegweisenden Entscheidung das Recht jedes Menschen auf ein menschenwürdiges Existenzminimum festgehalten. Zugleich erteilte das höchste deutsche Gericht dem Ansinnen, Sozialleistungen zur Abschreckung Asylsuchender einzusetzen, eine deutliche Absage: „Die in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ (Beschluss vom 18.7.2012 - 1 BvL 10/10)

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