Schleswig-Holstein braucht ein Landesantidiskriminierungsgesetz

Statement der AWO Schleswig-Holstein zur ersten Lesung des vom SSW eingebrachten Gesetzesentwurf zum Landesantidiskriminierungsgesetzes:

„Das nunmehr 17 Jahre alte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Deutschland geschaffen. Die Eskalation von Diskriminierungsfällen gerade in den letzten Jahren hat jedoch deutlich gemacht, dass es einen Bedarf an erweiterten Schutzbereichen und Bereichen gibt, die das AGG nicht abdeckt. Die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes würde Schutz vor Diskriminierung durch den Staat und seine Institutionen bieten. Dies ist besonders wichtig für Opfer von Diskriminierung in Schulen und anderen staatlichen Bildungseinrichtungen sowie durch die Polizei. Bisher hatten sie keine Möglichkeit, dagegen zu klagen und Entschädigung oder Schadensersatz zu erhalten. 

Der SSW-Entwurf ist eine gute Grundlage. Er basiert auf dem Berliner LADG. Es ist gut, dass bereits in §2 Diskriminierungsverbot die „Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit oder Volksgruppe“ und „Sozialer Status“ als Schutzgrund genannt wird. Der Entwurf vergisst jedoch wichtige Schutzgründe wie die den Aufenthaltsstatus oder auch das Gewicht. 

Die AWO Schleswig-Holstein fordert daher ein breites parlamentarisches Verfahren und die Einbeziehung von Vereinen und Verbänden, um ein modernes und umfassendes LADG zu verabschieden, dass wirklich alle Bevölkerungsgruppen vor Diskriminierung schützt.“

Michael Selck, Vorstandsvorsitzender AWO Schleswig-Holstein

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