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Was ist eigentlich rechtliche Betreuung?

Ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe - bietet Schutz - Wahrung der Rechte - mit den Wünschen als Maßstab

Die rechtliche Betreuung ist eine vom Amtsgericht angeordnete Hilfe für Erwachsene, die wegen Krankheit, Alter oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten in verschiedenen Lebensbereichen nicht mehr selbstständig erledigen können. Sie ist strikt am individuellen Bedarf des kranken oder behinderten Menschen ausgerichtet, berücksichtigt seine verbliebenen Fähigkeiten und wahrt seine Selbstbestimmung. Rechtseingriffe werden auf das erforderliche Maß beschränkt. Die Betreuung ist somit ausschließlich eine rechtliche Vertretung z.B. in Vermögens-, oder Behördenangelegenheiten sowie für die Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung etc. Die rechtliche Betreuung bedeutet keine Vormundschaft, Entmündigung oder Fremdbestimmung, sondern unterstützt die Selbstbestimmung der betreuten Person.  Er oder sie macht von der Vertretungsmacht nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist. Die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin ist dabei ausdrücklich keine Entrechtung. Die Entmündigung Volljähriger ist in Deutschland bereits seit 1992 abgeschafft.

Eine Betreuerbestellung hat nicht zur Folge, dass die betreute Person geschäftsunfähig wird. Die Wirksamkeit der von ihr abgegebenen rechtsgeschäftlichen Erklärungen beurteilt sich wie bei allen anderen Personen allein danach, ob sie deren Wesen, Bedeutung und Tragweite einsehen und ihr Handeln danach ausrichten kann. Die Frage, ob eine Person tatsächlich geschäftsunfähig ist (§ 104 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)), wird im Einzelfall und unabhängig davon beurteilt, ob ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt ist.

Wie kommt man zu einer rechtlichen Betreuung?

Die rechtliche Betreuung muss beim Amtsgericht angeregt oder beantragt werden. Das können die Betroffenen selbst tun, meist erledigen das aber Angehörige oder Mitarbeiter*innen von Altenheimen, denen der Hilfebedarf auffällt. Bevor das Gericht über die Einrichtung der rechtlichen Betreuung entscheidet, besucht ein Sachverständiger der Betreuungsbehörde sowie des Gerichts den Betroffenen, um sich ein Bild zu machen und zu überprüfen ob ggf. eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorliegt. Eine rechtliche Betreuung kann in Deutschland somit nur ausschließlich von einem Gericht bestellt werden. Wer diese Betreuung übernimmt und welche Entscheidungsbefugnisse der Betreuungsperson übertragen werden, legt ebenfalls das Gericht fest. 

 

Quelle: https://www.bmj.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/rechtliche_betreuung/rechtliche_betreuung_node.html 

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